Lenkeinschlagbegrenzer

  • 225/40 R18 ist eine Standardgröße auf dem Astra K. Gab es Serienmäßig so zu bestellen. fahre selbst Zubehörräder in der Größe auf 7,5x18er Felgen ;) Allerdings auf original Höhe. Beim Tüv wollte er nichtmal Papiere dazu haben, wäre ja original Maß!


    FePaullix5 : Wo schleifen die Reifen? An der Radhausschale oder am Radlauf? Evtl. sitzt die Radhausschale ja einfach nicht mehr richtig? Schleift es auf beiden Seiten (also Links und Rechts)?


    Das mit den Lenkeinschlagsbegrenzern würde ich mir auch nochmal überlegen. Der Wendekreis ist ja Serienmäßig schon nicht der geilste!

    Astra K Sports Tourer, 1.4 Turbo (150PS), AT6, Schwarzmetallic, Innovation, Keyless Go, elektrische Heckklappe, Leder, ILux und was sonst noch so beim Inno drin war. Baujahr: 2016


    Kilometer bei Kauf: 70636 (13.05.2019)
    Kilometer Aktuell: 118133 (11.06.2024)

  • Es gibt den K auch ohne LWB und dann dürfen keine 225er auf Serienfelgen gefahren werden. Zubehörfelgen mit anderer ET oder Spurverbreiterungen sollten aber vielleicht funktionieren - würde ich Rücksprache mit dem TÜV halten damit nicht hohe kosten durch fehlkäufe entstehen.

    Wenn der Reifen schleift, ist das nicht nur gefährlich im Sinne von Unfallgefahr sondern auch mit Blick auf die Rennleitung. Die haben eine berufsbedingte Aversion gegen Schleifspuren und sind da auch extrem unflexibel.

  • Es gibt den K auch ohne LWB und dann dürfen keine 225er auf Serienfelgen gefahren werden.

    Richtig (bei mir leider auch...). Zu erkennen ist dies übrigens unter Zuhilfenahme des hier viel angefragten CoC. Sind dort ausschließlich die 15 und 16 Zoll Felgen mit max 205 Reifen aufgelistet, kann man davon ausgehen, dass keine LEB/LWB verbaut sind und es zu dem vom TE geschilderten Problem kommen KANN.

    Zubehörfelgen mit anderer ET oder Spurverbreiterungen sollten aber vielleicht funktionieren - würde ich Rücksprache mit dem TÜV halten damit nicht hohe kosten durch fehlkäufe entstehen.

    Das wäre der Königsweg gewesen. Am Besten gleich mit dem Hinweis auf die werksseitig nicht verbauten LEB/LWB und ob man im E-Fall Zubehör LEB/LWB in Kombination mit Fahrwerk und Felgen eingetragen bekommt.

    Jedoch kann einem da der TÜV-Mensch unter Umständen auch nicht viel im Vorfeld sagen, wenn das Thema Zubehörfelgen + Tieferlegung in Kombination heißt. Jedes Teil (Felge und Fahrwerk) hat eine entsprechende Einzelgenehmigung. Ob die Kombination passt oder ob LEB/LWB zwingend erforderlich sind, ist wohl erst im eingebauten Zustand zu erkennen. Übrigens hätte der Verschränkungstest beim TÜV im Falle des TEs hier wohl eigentlich für Klarheit sorgen müssen (meine Meinung).


    Meine Lösungsansätze für das Problem des TEs wären:

    1) Kann man die Radhausschale bearbeiten (Heißluftfön) um ausreichende Freigängigkeit herzustellen? Wenn nein:

    2) Zum TÜV fahren und folgendes klären:

    a) Kann ich Zubehör LEB/LWB legal nachrüsten? Wenn nein:

    b) Kann ich eine andere (schmalere) Reifenbreite legal fahren und ggf. in Kombination mit 1) die Freigängigkeit herstellen? Wenn nein:

    c) Könnte ein anderes Fahrwerk (ggf. Gewindefahrwerk mit verstellbarer Höhe) oder andere Felgen mit anderer ET oder Zulassung eines schmaleren Reifens das Problem lösen

  • Das Problem entsteht wohl weniger durch das Fahrwerk als mehr durch die breitere Felge und den zu großen Lenkwinkel. Daher die Überlegung mit der geänderten ET (ob durch Felge oder Verbreiterung). Da hat wohl jemand beim TÜV unsauber gearbeitet (das interessiert aber die Rennleitung nicht). Bei mir wurde verschränkt und alles geprüft und gemessen und fotographiert. Ich hab allerdings die 18" serienmäßig und daher den LWB verbaut und ich habe zusätzlich noch 25mm/Achse Verbreiterung.

  • Ein Felgenhändler kann da evtl auch helfen. Der hat bestimmt auch Spurverbreiterungen da und kann verschiedene ausprobieren und durch verschränken die Freigänigkeit testen. Wenn es passt, ab zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle zum eintragen.