Änderung Zulassungsbescheinigung Teil 1/2

  • Hallo, habe eben eine Einzelabnahme für meine Sonderfelgen durchführen lassen (62€ bei KÜS) und den entsprechenden Prüfbericht etc. bekommen. Auf dem steht drauf das die Änderung schnellstmöglich im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen werden muss…

    Die Felgen haben eine ABE mussten aber wegen meinen H&R Federn abgenommen werden..

    Reicht das nicht wenn ich die ABE/Abnahmebericht mitführe?

    Muss das zwingend in den Briefen berichtigt werden? Was droht einem denn bei einer Polizeikontrolle? 🤨🤨


    LG

  • Wenn es da steht ist es nur konform wenn es in der Zulassung eingetragen ist. Der Prüfbericht ist nur für das Straßenverkehrsamt,die Sheriffs interessiert das nicht.

    Kann man das auch nur in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen wenn der Brief bei der Bank liegt?

  • Kann man das auch nur in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen wenn der Brief bei der Bank liegt?

    du kannst den brief bei deiner bank zwecks eintragung beantragen.eintragung vornehmen lassen ... brief zurück an die bank. fertig. :)

  • Mhm ok, danke an euch erstmal.

    Hab ich da eine bestimmte Frist oder gilt da „bei nächster Gelegenheit?

    Bin nämlich ab Sonntag im Urlaub für 2 Wochen mit der Karre 😵‍💫

    so schnell,wie es möglich ist. der brief von der bank braucht ja aber auch ein paar tage.den hast du natürlich schon angefordert. ;)

  • Moin,

    die ZB2 ist bei Änderung von Reifen/Felgen/Fahrwerk nicht erforderlich, da diese Daten nicht in der ZB2 stehen und demzufolge da nichts geändert werden muss/kann.

    ZB2 ist nur erforderlich, wenn sich an der Leistung oder Fz.-Klasse was ändert.

    Auf Gutachten gibt es in der Regel zwei Hinweise: Änderung muss unverzüglich eingetragen werden, bzw. bei nächster Befassung mit den Fz.-Papieren.

    Gruss,

    Zul.-Stelle Forchheim

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  • Ok vielen dank, bei mir steht „bei nächster Gelegenheit“