Frage zum TÜV

  • Hallo war gestern mit meinem Astra 1,6 cdti beim TÜV .

    200 000 KM , keine Mängel beanstandet.

    Nur auf 2 Sachen hat mich der Prüfer aufmerksam gemacht . Ich musste meine LED Birnen vom Rückfahrscheinwerfer vor Ort gegen Original Birnen

    tauschen , später könnte ich sie ja wieder einbauen. Obwohl 2 Mal bin schon mit diesen LED' s durch den TÜV gekommen.

    Als zweites das Lenkrad ließe sich bei eingerasteten Zünkschloss drehen. Als er es mir beim erstem Mal vorführen wollte ging es nicht bei seinem 2. Versuch drehte er mit aller Kraft dabei sprang das Lenkrad langsam von Zahn zu Zahn weiter und ich dachte der Prüfer würde mein Zündschloss aus-einander brechen.Ist so eine Prüfung normal ?

    Gruß

    Linus

  • Ich musste meine LED Birnen vom Rückfahrscheinwerfer vor Ort gegen Original Birnen

    tauschen

    Das verstehe ich noch.


    Als er es mir beim erstem Mal vorführen wollte ging es nicht bei seinem 2. Versuch drehte er mit aller Kraft dabei sprang das Lenkrad langsam von Zahn zu Zahn weiter und ich dachte der Prüfer würde mein Zündschloss aus-einander brechen. Ist so eine Prüfung normal ?

    Auf keinen Fall.

    Fahre bitte zu Deinem FOH und lasse akribisch untersuchen, ob der Prüfer Dein Lenkradschloss "gehimmelt" hat.

  • Hallo Wolfgang,

    danke für den Tip werde ich machen.


    skwal, er muss prüfen ob das Lenkrad bei eingesteckten Zündschlüssel frei läuft. Das Lenkradschloss darf auf keinen

    Fall einrasten.

    Aber er muss bestimmt nicht prüfen mit wieviel Kraft er das Lenkrad bei eingerastetem Zündschloss weiterdrehen kann.  

  • Hallo Wolfgang,

    war bem FOH . Zündschloss ist Gott sei Dank noch in Ordnung. Wahrscheinlich bei der Diagnose des Prüfers nur mal übergesprungen und ist nicht kpl. eingerastet (kann ja mal passieren ). Und als er es mir zeigen wollte wollte er sich keine Blöße geben und hat es mit Gewalt probiert.


    Jetzt noch mal zu den Rückfahrleuchten.

    Die LED's durften bei der Prüfung nicht eingesetzt sein weil die ECR-Zulassung von den Scheinwerfern dann angeblich nicht mehr gegeben sei.In der Strassenverkehrsordnung steht zu Rückfahrscheinwerfern nur das sie funktionieren müssen, weisses Licht haben müssen und nicht blenden dürfen.

    Nach dem ich die Birnen ausgetauscht habe sagte ich zu dem Prüfer nur das man denn auch genau so gut Kerzen einsetzen könnte . Er sagte das ist so und empfahl mir sie nach der Prüfung wieder auszutauschen weil die LED's eindeutig besser sind. Ich soll die Original Birnen im Handschuhfach lassen damit ich sie falls ich es zur nächsten Prüfung vergessen sollte , gleich beim Tüv wieder austauschen kann.

    In dem TÜV Bericht stand das das Fahrzeug ursprünglich mit unzulässigen Leuchtmitteln in den Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet war der Mangel aber vor Ort behoben wurde.

    Das heißt für mich jetzt aber wenn ich mit den LED's in eine genauere Verkehrskontrolle komme oder evtl. einen Unfall

    habe könnte ich damit auf die Nase fallen.

    Entschuldigung ich habe das ganze hier nur geschrieben weil ich mich total verarscht gefühlt habe zumal ich mit den LED's in den Rückfahrscheinwerfen schon 2 Mal ohne Probleme durch den TÜV gekommen bin.


    Gruß

    Linus

  • Das heißt für mich jetzt aber wenn ich mit den LED's in eine genauere Verkehrskontrolle komme oder evtl. einen Unfall habe könnte ich damit auf die Nase fallen.

    Nein, da der Prüfbericht zu Deinem Auto nicht eingesehen wird.


  • Entschuldigung ich habe das ganze hier nur geschrieben weil ich mich total verarscht gefühlt habe zumal ich mit den LED's in den Rückfahrscheinwerfen schon 2 Mal ohne Probleme durch den TÜV gekommen bin.


    Gruß

    Linus

    Es ist nun mal so, dass Leuchtmittel für die Beleuchtung vom Kraftfahrzeugen (aussen) zugelassen sein müssen, egal ob das Standlicht, Hauptscheinwerfer oder halt die Kennzeichenbeleuchtung ist. Es gibt in Sachen Rücklicht, Blinker, Kennzeichenleuchten bisher noch keine zugelassenen LED-Leuchtmittel zum Austauschen. Ausnahme sind die Osram und Philips W5W LED Leuchtmittel, die eine ABG haben.


    Es gibt Prüfer, denen fällt das nicht auf oder sehen drüber hinweg, Andere halt nicht. Deiner war in der Beziehung trotzem noch recht kulant, denn "Fehler" bei der Beleuchtung sind erhebliche Mängel und das bedeutet keine Plakette.


    Deiner müsste ja W5W Leuchtmittel in der Kennzeichenbeleuchtung haben oder? Die Osram W5W LED sind wohl für alle Fahrzeuge zugelassen, die Philips nur für einige.

  • Hallo Thor ,


    Ist ja richtig was Du schreibst.

    Die Rede war allerdings von den Rückfahrscheinwerfern. Die Kennzeichenleuchten habe ich allerdings auch durch LED ersetzt. Hat den Prüfer nicht interessiert.

    Gruß

    Linus

  • Der Bericht der HU muß nicht mitgeführt werden. Ich habe meinen jedoch immer dabei.

    Das Problem mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln ist, daß leider die Betriebserlaubnis dadurch erlischt und du auch im Falle eines unverschuldeten Unfalls haftbar gemacht werden kannst. Auch dein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr gegeben.


    Argumentation ist hierbei, daß ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden darf. Hätte das Fahrzeug nicht verbotswidrig am Straßenverkehr teilgenommen (auch das abgestellte Fahrzeug in öffentlichem Raum, ist Teilnehmer am Straßenverkehr), hätte es den Unfall auch nicht gegeben. Gilt also auch, wenn die LED nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun hat. Durch die Zulassungsverpflichtung von Leuchtmitteln soll eine Gefährdung anderer ausgeschloßen werden. Man stelle sich vor, die Rückleuchten sind so hell, daß jemand geblendet wird und verunfallt.


    Die LED Rückfahrscheinwerferbirnchen sollen auf der Rückfahrkamera flackern und so hell sein, daß das Bild überbelichtet wird. Ist das bei dir nicht der Fall?