Hallo
... Wann hast Du gekauft? Wie lang ist das her?
Sie hat oben geschrieben im Juni diesen Jahres, also greift auf jeden Fall die Gewährleistung!
Gruß Micha
Hallo
... Wann hast Du gekauft? Wie lang ist das her?
Sie hat oben geschrieben im Juni diesen Jahres, also greift auf jeden Fall die Gewährleistung!
Gruß Micha
... Wann hast Du gekauft? Wie lang ist das her? Davon hängt ab ob Du noch Gewährleistung auf den Kauf hast.
Schau dazu vielleicht auch masl da: https://www.adac.de/rund-ums-f…agenkauf/fahrzeugmaengel/
Mitte Juni diesen jahres
... Wann hast Du gekauft? Wie lang ist das her? Davon hängt ab ob Du noch Gewährleistung auf den Kauf hast.
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... Wann hast Du gekauft? Wie lang ist das her? Davon hängt ab ob Du noch Gewährleistung auf den Kauf hast.
Schau dazu vielleicht auch masl da: https://www.adac.de/rund-ums-f…agenkauf/fahrzeugmaengel/
Mitte Juni diesen Jahres
Mitte Juni diesen Jahres
Sorry, hattest Du zu Anfang schon geschrieben, hab ich irgendwie überlesen weil ich mich ja eigentlich nur wegen der Gewährleistung vs Garantie eingemischt habe.
Also hast Du rechtl. alle Ansprüche gegenüber dem Verkäufer - ist ja schon mal gut
Das ist schon mal gut. Ich muss tatsächlich beim kommenden Termin etwas selbstbewusster reden. Damit eine Lösung gefunden wird. Und nicht immer dieses hin und her
Das Auto hat doch bestimmt ne Gebrauchtwagengarantie vom Händler. Dann ist er verpflichtet, Mängel solange zu beseitigen, solange diese nicht selbst durch dich verursacht wurden. Normalerweise liegt diese Garantie bei 12 Monaten
Problem nochmals schildern. Ist dieses Problem bei der Probefahrt/Besichtigung nicht aufgefallen?
vergesst den Kommentar, war ja schon geklärt, hatte den Browser nicht aktualisiert...
Moin,
das ist schlicht weg falsch.
Garantie ist eine freiwillig, evtl. auch bezahlte Leistung (Versicherung), die sich nach den Versicherungsbedingungen (wenn bezahlt) oder nach den frei definierbaren Bedingungen des Händlers (wenn kostenlos) richtet. Da kann auch sonst was drin stehen.
Das, was ich machen würde, ist Gewährleistung, die dauert 24 Monate, kann aber durch beidseitiges Einverständnis auf 12 Monate verkürzt werden. Das ist gesetzlich verpflichtend und ohne wenn und aber, darauf würde ich mich berufen, wenn das zeitlich noch so ist.
Vielen Dank an alle