Ich habe eine Frage zur Eintragung der Eibach-Federn. Ich habe auch solche bestellt und die werden auch bis ich den K dann abholen kann auch eingebaut und beim TüV eingetragen.
Ich war bislang der Meinung, die Federn müssen für jede Rad-Reifen-Kombination separat eingetragen werden, richtig (es gibt ja keine ABE)?
Bei meinem FOH war man jetzt jedoch der Meinung, sie müssten nur mit den Sommerreifen eingetragen werden.
Weiß jemand, wo ich das genau definiert steht (klar, wahrscheinlich irgendwo in der Zulassungsordnung, aber die ist laaaaaang)?