Wenn dir eine fehlerhafte Ware geliefert wird hast du das Recht auf Nachbesserung, Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag. Welche der Möglichkeiten man nimmt darf der Käuferentscheiden.
Sorry, aber dies stimmt so nicht. Rücktritt/Wandlung ist erst möglich, wenn Nachbesserung erfolglos geblieben ist.
Der Händler soll jetzt mal ein ordentliches Angebot auf den Tisch hauen. Wir drücken die Daumen!!!!