Generell ist die Nennung des Namens bei einer positiven Erwähnung möglich (solange keine Werbeveranstaltung daraus gemacht wird). Da hat sicherlich auch kein Händler etwas dagegen.
Sollte sich das ganze allerdings ins Negative entwickeln ist es durchaus schon vorgekommen, dass ich entsprechende Mails / Briefe mit Androhung aller möglichen Konsequenzen erhalten habe. Stichwort Geschäftsschädigung, Unterlassungserklärung usw. Ob das ganze dann auch immer berechtigt ist oder nicht, müsste dann mein Anwalt klären. Das macht der natürlich liebend gerne, den dass heisst, er bekommt für seine Tätigkeit ein entsprechendes Honorar.
In meinen Augen ist das allerdings absolut sinnlose Zeit- und Geldverschwendung. Ich kann die Version des Händlers nicht überprüfen, ich kann die Aussage des meist anonymen Users nicht überprüfen, soll aber dann dafür gerade stehen, den ich bin dafür verantwortlich was hier geschrieben wird