Ich habe das Schreiben mittlerweile auch erhalten, war jedoch ein wenig überrascht, da ich den Wagen ja noch gar nicht so lange habe und mir diese Thematik komplett neu ist.
Ich habe auch die Möglichkeit zum direkten Vergleich, sprich ich kann sehen, was genau modifiziert wird und kann es auch interpretieren.
Es gibt auch Möglichkeiten auf den alten Stand zurückzukehren, auch wenn behauptet wurde, dass dies nicht möglich sei.
Bzgl. TÜV. Mir ist nicht bekannt, dass der TÜV die Möglichkeit hat Softwarestände auszulesen. Also die Nummer an sich schon, aber nicht deren Inhalt.
Bzgl. AU. Keiner muss befürchten, dass er jetzt nicht mehr durch die AU kommt. Das wäre ja auch vom Prinzip her merkwürdig, denn der Wagen hat ja eine Euro6 erteilt bekommen.
Heißt wenn er bisher Tüv bekommen hat, bekommt er es auch weiterhin, es sei denn es liegt ein abgasrelevanter Defekt vor.
Ob die AU noch legal ist, steht auf einem anderen Papier, denn die LEute beim Tüv wissen ja letztendlich nicht, ob jemand eine Betrugssoftware installiert hat.
Nur um es mit einem extremen Beispiel zu zeigen.
Der Wagen könnte von einem Tuner so auf Leistung optimiert worden sein, dass er die Euro6 Norm nicht mehr erfüllt. Damit dies bei der AU nicht auffällt, wird eben eine "bekannte VW-Lösung" aufgespielt, die eben im Testbetrieb vorgaukelt, dass die Euro6 Norm eingehalten wird und es gibt die AU, obwohl der Motor so nachweislich keine Euro6 erfüllt.
Die einzige Möglichkeit, die der Tüv hat, ist nach einem "Softwarestand" zu schauen, der auf der "schwarzen Liste" steht. Mehr können die auch nicht tun. Sie können dann lediglich die AU verweigern. Wenn sie diese aber durchführen würden, würde er die AU natürlich bestehen.