Um die Frage erneut aufzugreifen.
Ein Gutachten ist nur ein Zeitdokument. Selbst wenn es ein legales Gutachten ist, kann es mit der Zeit eingezogen werden (gesetzliche Neubestimmung etc.)
Es werden regelmäßig Gutachten eingezogen. Nicht alles was vom Tüv eingetragen wird ist auch gesetzeskonform, man muss es leider mal so sagen. Ich unterstelle da auch niemand eine böswillige Absicht, aber Ingenieure sind auch nur Menschen, die nicht immer alles zu 100% korrekt abwickeln.
Bei uns in Hessen werden Eintragungen mittlerweile gegengecheckt. Das heißt ich lasse mir was beim Tüv eintragen, was wiederum beim Kraftfahrbundesamt gegengecheckt wird. Sollte es aus welchen Gründen auch immer gegen aktuelle gültige Gesetze verstoßen, dann hat man leider Leergeld bezahlt.
Man hat dann zwar die Tüvabnahme, aber es erfolgt keine Eintragung in die Papiere um nur mal ein Beispiel zu nennen.
Bzgl. der Versicherung. Es gibt Versicherungen die sind recht locker. Man sagt denen einfach mein Fahrzeug hat Leistungssteigerung xy und fragt ob das ok ist und man bekommt es eben genehmigt oder auch nicht. Einige Versicherungen verlangen nicht einmal einen Nachweis.
Es gibt wie gesagt Versicherungen die es generell ablehnen können und einige wollen nichtmal ein einziges Papier sehen.
Schließlich verkaufen sie Dir ein Produkt und können auch die Regeln selbst aufstellen.
Das hat in der Tat mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun. Denn wenn man den Deal mit der Versicherung hat, wird diese bei einem Unfall auch zahlen.
Anders sieht es aber aus, ob man das Fahrzeug überhaupt legal auf der Straße bewegen kann. Bei Herstellergarantie würde ich generell auf Leistungsoptimierungen verzichten. Den Hersteller zum Zahlen zu bewegen, bei leistungsgesteigerten Fahrzeugen ist echt sehr sehr schwierig. Ich sage nicht das es unmöglich ist, aber echt sehr heikel.
Auch den Tuner in Regress zu nehmen ist nicht so ohne.
Bei der Frage bzwgl. TÜV muss man wirklich zwischen diesen einzelnen Punkten unterscheiden. Garantie/Gewährleistung/Versicherung/Betriebserlaubnis