Beiträge von 12345678

    Das sind die Livedienste und die Präferenzen die du bei der Navigation zum Ziel nehmen willst.

    Auf dem Homescreen gibts Einstellungen, Wlan, aktive Verbindung ( und für jede mögliche Verbindung einzeln aktivierbar) und dort diese Verbindung für Updates aktivieren. Ich meine die Einstellung für Updates muß in 2 Menüs erfolgen.

    Nein, ich habe erst kürzlich ein Update auf einer Karte erhalten (habe 2 verschiedene) und die sind auch für einen langen Zeitraum für die NaviPro-Systeme garantiert.

    Störungen bei der Navigation oder dem Onlineupdate wurden sämtlich von USB-Sticks, welche parallel angesteckt werden können, verursacht. Ebenfalls sollten gleichzeitige Anwendungen wie AA vermieden werden.

    Ja, die Updates für das Betriebssystem gehen beim FOH online via Diagnose PC und sind recht kostenintensiv, also vorher fragen :!:

    Bei deinem Zulassungsdaten und einer genauen Fehlerbeschreibung, die in der Servicmitteilungen enthalten sind, sollte das Update bei EZ 5/22 Garantie gedeckt sein ;) Bei mir war das voriges Jahr so. Seither läuft alles pefekt.

    Übrigens wird eine Aktualisierung als Historie im Menü unter Einstellungen , sowie der Softwarestand angezeigt.

    Region geht es weiter mit den Schließungen. endlich habe ich eine vertrauenswürdige Werkstatt mit der ich zufrieden war gefunden und die wird nun geschlossen,

    Ist da Selb gemeint vom E * ner :?:

    Hatte mich in dem Verbund nach einem speziellen Jahreswagen umgesehen und nach mehreren Rückfragen 4-5Jahre alte gebrauchte angeboten bekommen.

    Das wars dann auch für mich. :(

    Das hat nichts mit dem Ölwechsel zu tun.

    Mein Astra FL hat den RPO Code UJN und UK4, da geht nur die Aktivierung mit einem externen Gerät.

    Beim digitalen Display wird im Reifendruckmenü der Haken länger gedrückt bis die Frage zum Kalibrieren kommt, das dann noch bestätigt werden muß. ;) :!:

    Eher suchen wir eine anwaltschaftliche Lösung und trennen uns von dem Fahrzeug.

    Das bringt dir gar nix!

    Die Garantiebedingungen sind eindeutig und beruhen auf den Fehlerbeseitigungen zum Stichtag des Garantieendes.

    Ich würde mir anhand der Ersatzteilnummer in einer freien Werkstatt ein Angebot holen und dort zu vernünftigen ET-Preisen das teil ersetzen lassen.

    Da hast du dir den Kulanzaufschlag und die Anwaltskosten plus eventuelle SB gespart. ;)

    Fakt ist, für einen Fehler der 22 Monate nach Erstzulassung erstmals auftrat,

    Da kannst du dich nur bei der kompetenten Werkstatt bedanken, die den Fehler nicht beseitigt hat und eben jetzt ein verlockendes Angebot unterbreitet. :m0013: :m0024:

    m verbotenen Buch. Ich meine du mußt 10km am Stück mit mindestens 60km/h fahren.

    # Importfahrzeug