Beiträge von schoeli

    Ich finde das Thema sehr spannend. Vielen Dank für die Initiative schoeli. Ich habe meinen Astra in 03/2021 (MJ2018) bei einem Opel Händler gekauft. Ich habe noch die Anzeige und da Stand auch, dass Onstar dabei ist. Erst später habe ich erfahren, dass dieser Dienst eingestellt wurde. Und die Frist zum Umstieg auf das neue Stellantis-Dienst wurde versäumt. Damals wollte ich das ebenso beanstanden, habe aber schließlich nicht. Warum? Ich habe festgestellt, dass ich es sowieso nicht kostenpflichtig nutzen würde, da ich nahezu alle Funktionen mit einem Smartphone abdecken kann. Einzig die Notruffunktion ist etwas, was mich immer bisher stutzig macht: könnte es mir im Notfall wirklich Leben retten? Ich war gottseidank in keinem Unfall verwickelt und weiss nicht, wie es abläuft. Ich habe von den anderen Threads hier im Forum erfahren, dass die Hardware nach wie vor aktiv bleibt (merkt man bei jedem Start), man es aber nicht anderwärtig umprogrammieren kann . Für mich stellt sich die Frage: hätte ich den mangelnden Onstar Dienst beanstandet, würde mir Opel den Umstieg auf das neue Stellantis-Dienst anbieten anstatt sich hin und her mit der Rückabwicklung zu ziehen? Das weiss ich nicht aber vielleicht erfährt es schoeli. Ich bin gespannt.

    Ich gebe Wolfgang recht, eine Umrüstung wird schwierig und teuer.

    Schaue Dir mal den ADAC Artikel an, da ist sehr genau beschrieben, wie das System grundsätzlich funktioniert. ( und das ist wirklich gut und grundsätzlich, wie ich finde, auch wichtig )

    Mir geht es allerdings auch um grundsätzliche Fragen :
    - der Händler verkauft ein Fahrzeug, bewirbt Eigenschaften, die das Fahrzeug defacto nicht hat,....
    - er verkauft das Fahrzeug mit einem Navigationssystem, dessen Software älter ist, als der Wagen selbst, womit ich noch leben könnte, wenn ich sie aktualisieren könnte,.....
    - der Verbrauch des Fahrzeugs liegt 35,7 % über den Herstellerangaben ( den glaube ich eh nicht ich bin auch kein Spritsparfanatiker ).............

    Aber anstatt das Gespräch zu suchen, werden Dir hohe Verfahrenskosten angedroh. Da ist dann für mich ein Punkt erreicht, wo ich dann irgendwann sage, so nicht.

    Ich bin immer alte Autos gefahren, bereue es gerade schon, es nicht weiter gemacht zu haben. Noch nie habe ich soviel Geld für ein Auto ausgegeben.
    Aber wenn ich dann nur als Melkkuh betrachtet werde, dann reicht es halt auch irgendwann.

    Ob ich tatsächlich wandeln werde, weiß ich noch gar nicht so genau. Vielleicht lebe ich auch mit dem zustand, aber dann will ich wenigstens angemessen entschädigt werden.

    Hallo Wolfgang,

    vielen Dank für Deine Nachricht.

    Ja, mir geht es tatsächlich um die Frage Rückabwicklung / Wandel, nicht nur wegen des fehlenden eCalls.

    Meine These deckt sich mit Deiner Aussage zur Grund- Typengenehmigung aus vermutlich 2015, mit der Folge, dass zu diesem Zeitpunkt keine Verpflichtung zum Verbauen eines eCalls Systems bestand
    ( 01.04.2018 ).
    Nur prüfen muss ich es halt und es wäre dann tatsächlich der Kracher, wenn dieses Datum dann, lt. KBA, nach dem 01.04.2018 liegen sollte.

    Auf dem Gebiet der Produktion und dem Verkauf von Wohnmobilen weiß ich, dass es seit Jahrzehnten für die Hersteller " normal " ist, Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis auszuliefern und habe hier schon mehrfach erfolgreich Verfahren abwickeln könnnen. Mal schauen, was das KBA antwortet.

    VG
    Christian

    Nja, mir scheint die Problematik früher zu beginnen.

    Nach Rücksprache mit der Redaktion vom ADAC, teilen die mir mit, dass schon die Feststellung, wann die " erstmalige " Typgenehmigung für dieses konkrete Fahrzeug, nur über den Hersteller, bzw. das KBA möglich ist und sich dann daraus erbegeben würde, ob ein eCall System verbaut sein muss, oder nicht.

    Deinen Einwand, dass das Bauteil nicht entfernt wurde, sondern nur der GM Dienst entfallen sei, finde ich grundsätzlich nachvollziehbar.

    Ich würde es allerdings von einer anderen Position aus betrachten.

    Ich denke, es geht bei der Fragestelltung " entfern " nicht um ein physikalisch nicht mehr Vorhandenes Bauteil, sondern um die Funktionalität.
    Die Typgenehmigung stellt die Basis dafür dar, dass ein Fahrzeug gebaut und in den Straßenverkehr eingebracht werden darf.
    Nur ein Teil, ohne Funktion, zu verbauen, könnte meiner Ansicht nach nicht zur Erteilung einer Typgenehmigung führen.

    Ich werde mal schauen, ob ich über das KBA etwas rausbekomme, auch wenn ich denke, dass die " erstmalige " Typgenehmigung vor 2018 erteilt wurde.

    Da ich das Fahrzeug gerade erst gekauft habe, aus gesundheitlichen Gründen auf die Funktion auch angewiesen bin, jedoch vom Händler, der OnStar und weitere Funktionen beworben hat, wider besseren Wissens, auf das tatsächliche Fehlen der Funktionen nicht hingewiesen wurde, ist für mich die Fragestellung schon relevant.

    Hallo Zusammen,

    ich habe hier einiges zur Abschaltung von OnStar zum 31.12.2020 gelesen.

    Zufällig bin ich über einen Fensehbeitrag auf das Thema eCall gestoßen und habe dann mal im Netz nachgelesen und bin dabei auf folgenden ADAC Artikel aufmerksam geworden :

    https://www.adac.de/rund-ums-f…haden-panne/unfall/ecall/

    In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I unter K 6 steht das Datum für die Typgenehmigung mit dem 20.02.2019, sofern meine Annahme richtig ist, dass dies die im Artikel gemeinte Typengenehmigung ist.

    Im Artikel heißt es weiter / Zitat :

    " Wird aus dem Fahrzeug etwas entfernt, das Bestandteil der Typzulassung war (wie Katalysator, ABS oder auch eCall), so verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einem Unfall riskiert man den Versicherungsschutz, und bei einer Hauptuntersuchung könnte die Plakette verwehrt werden. "


    Ist es tatsächlich so, dass OnStar mit dem eCall derart verknüpft ist, dass eCall seit dem 31.12.2020 nicht mehr funktioniert und ist damit dann die Betriebserlaubnis erloschen ?
    Oder funktioniert eCall weiter ( was ich jetzt nicht so wirklich ausprobieren möchte ) ?


    Vielen Dank für Eure Infos,
    Christian

    Vielleicht mal mit der Nebelmaschine den Motor insgesamt auf Dichtigkeit prüfen ????

    Hallo Zusammen,

    ich habe mal wieder eine Frage.

    In meinem Fahrzeug sind elektrische Sitze verbaut, im System ist " Komfortausstieg " eingestellt.

    Folgendes Problem habe ich :

    Beide Sitzpositionen ( 1+2) sind für den jeweiligen Schlüssel eingestellt und im System ist " Komfortausstieg " hinterlegt.

    Bei meiner Größe und Sitzeinstellung fährt der Sitz bis zum Ende der Sitzschiene zurück.


    Bei meiner Frau jedoch, die weiter vorne sitzt, fährt der Sitz zwar einige Zentimeter zurück, jedoch nicht bis zum Anschlag und auch nicht, bis zu meiner Sitzposition, was für mich zur Folge hat, aufgrund einer bestehenden Körüerbehinderung, dass wenn meine Frau vergisst den Sitz manuell zurück zu fahren, ich immer noch eine schmerzhafte Stauchung in den Hüftgelenken habe, weil ich in eine zu enge Sitzposition einsteige.


    Ich vermute, die Formel für den Komfortausstieg lautet :

    Sitzposition minus x-Zentimeter = Komfortausstieg


    Ich vermute, dass diese Festlegung deshalb erfolgt, um die Batterie zu schonen.


    Gibt es eine Möglichkeit, in einer Werkstatt, vielleicht zur Not im Opel Werk, eine andere Codierung vorzunehmen ?

    Vielen Dank für Eure Tipps und Hinweise,
    LG Christian

    Die "LED der Alarmanlage" wird der Sensor für die Innenraumtemperatur/Sonneneinstrahlung auf dem Armaturenbrett sein. Die Sensoren für die Alarmanlage sitzen sehr prominent bei den vorderen Innenraumleuchten. Wenn die nicht da sind, hat er keine Alarmanlage.

    Ich danke Dir.
    Da dort auch der Schalter für die Abschaltung für die Innenraumüberwachung montiert sein müsste und fehlt, habe ich die selbe Vermutung.

    UPDATE :

    Sprachsteuerung :

    Nachdem ich dem System heute 7 Mal erklärt habe, dass ich in die Stadt Niederkassel möchte und immer zur Antwort bekam, dass man meinen Befehl nicht verstanden habe, ist mir der Kragen geplatzt und ich habe dem Navi nicht mehr die Stadt, wo ich hin möchte, als erstes genannt, sondern die Straße.

    Ergebnis/Reaktion vom Navi : Provinazialstr./Niederkassel ???? :):):)

    Diebstahlsicherung :

    Ich habe mehrere Versuche unternommen, wie auch hier empfohlen, die Alarmanlage auszulösen, ohne jeden Erfolg. Eine Innenraumüberwachung scheint sie nicht zu haben, da der Abschalter fehlt.
    Also habe ich nochmal die Ausstattungsliste vom Händler und die Anzeige studiert, wo keine Alarmanlage erwähnt wird, was ich mir bei einem solchen Fahrzeug aus 2019 nicht so wirklich vorstellen konnte, zumal die Leuchtdiode/LED, die die Aktivierung anzeigt, im Cockpit an der Windschutzscheibe verbaut ist.
    Aber die Anlage war wohl Sonderausstattung für 355 Euro damals.

    Letzte Idee : Sicherungskasten......

    Hilft aber auch nicht weiter:)........ Im Motorraumsicherungskasten sollten 3 Sicherungen verbaut sein, 2 sind vorhanden, eine fehlt, die für die Diebstahlsicherungshupe.

    Werde das Thema nochmal beim Händler hinterfragen.



    Dafür habe ich ein neues Problem. Der Komfortausstieg bei den elektrischen Sitzen wurde hier zwar schon Mal thematisiert, aber ich finde trotzdem keine Antwort auf mein Problem :

    Die Sitzposition meiner Frau und mir, sind unter 1 und 2 gespeichert, die Funktion Komfortausstieg ist aktiviert.

    Wenn ich den Wagen verlasse ( 191 cm groß ) fährt der Sitz beim Ausschalten der Zündung gefühlt vollständig zurück.

    Wenn meine Frau den Wagen verlässt, fährt der Sitz zwar auch zurück, jedoch nicht einmal bis zum meiner Sitzposition. ( was meinen Einstieg später aus gesundheitlichen Gründen problematisch macht )

    Mein Eindruck ist, dass der Sitz jeweils nur über eine vordefiniete Menge an Zentimetern zurückfährt, aber nicht bis zum Endpunkt der Schiene.

    Weiß jemand zufällig, ob das durch den freundlichen Händler verändert/umprogrammiert werden kann ???

    Wie immer ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung,
    LG
    Christian