Beiträge von deronkel27

    Hallo. Unabhängig von der Anzeige im Instrument steht in der Bedienungsanleitung unter Wartung und Service ( Seite 288 ) das ein Inspektionsintervall von 30.000 km oder 1 Jahr gefordert wird. Damit ist alles gesagt und du wirst da wohl leider das Nachsehen haben.MfG

    Anwalt sagt, daß trotzdem keine Kosten zu tragen sind, wenn das Auto mängelfrei zurückgegeben wurde:

    Deutliche Überschreitung der Wartungszeiträume beim Leasing
    Wenn das Fahrzeug trotz fehlender Wartung in einem der vertraglich auferlegten Wartungsperiode entsprechenden Zustand ist, brauchen Sie keinen Schadensersatz…
    www.frag-einen-anwalt.de

    Dann hast Du ein ganz tolles Auto, denn ansonsten geht der Lebensdauerzähler - auch bei Wenigstfahrern- nach einem Jahr auf Null.

    Die Diskussion "warum der Zähler auch bei Wenigfahrern nach einem Jahr 0 Prozent amzeigt" gibt es aber hier an anderer Stelle schon.

    Gruß Uwe

    Genau das tat er nicht. Ich habe das Auto mit 10 km neu übernommen, da war es schon ein halbes Jahr zugelassen. Motoröl-Lebensdauer war da bei 100 %. 1 Jahr später war es 1,5 Jahre alt und ca. 2500 km war sie bei 82 %, nach 2 Jahren Leasing (Auto war jetzt 2,5 Jahre alt) war sie bei 5800 km bei 58 %.

    Andere "Serviceanzeigen" im Display gab es nicht.

    Hallo,
    da hat wohl jemand zwischenzeitlich im Menu des Astras die Öllebensdauer -vermtl. zwei mal- auf 100% zurückgesetzt. Denn nur darum geht es in der Anzeige und nicht um das sonstige Wartungsintervall. Die Rest..anzeige geht im Laufe eines Kalenderjahres auf 0% zurück.

    Gruß Uwe

    Nein, das kann ich garantieren, daß dem nicht so ist. Aufgrund der geringen Laufleistung und sehr wenigen Kaltstarts - danach berechnet sich die Öl-Lebesdauer - war der Ölverschleiß sehr gering. Grundsätzlich bin ich davon ausgegangen, daß der Astra sich im Display meldet, wenn eine Wartung, wie auch immer, fällig wird. Ist bei VW, BMW, DB und anderen ja schon seit 25 Jahren so.

    Angenommen das ist so rechtfertigt es ja nicht, die ausgefallenen Wartungen nachzuberechnen.

    Als "Schaden" müsste eigentlich die Wertminderung des Fahrzeuges aufgrund der ausgebliebenen Wartungen gelten, oder ? Das zu ermitteln dürfte extrem schwierig sein.

    Ich hatte einen Opel Astra K geleast. Das Fahrzeug wurde in 12/2020 zugelassen, ich habe ihn als Tageszulassung in 06/2021 mit 10 km in Neuzustand übernommen.

    Das Fahrzeug wurde von mir 2 Jahre gefahren und in 06/2023 mit einem km-Stand von 5800 zurückgegeben. Im gesamten Leasingzeitraum hat das Fahrzeug keine Wartungen im Bordcomputer angezeigt und mein lokaler Opel-Händler meinte, Wartungen seien nur fällig, wenn sie angezeigt werden.

    Bei Rückgabe hatte das Motoröl noch eine Restlebensdauer von 58 %.


    Bei der Fahrzeugrückgabe hat der Händler 2 fehlende Wartungen bemängelt, ins Rückgabeprotokoll geschrieben und mit € 756,- bewertet. Das habe ich unterzeichnet, da Wartungen bei mir in der Leasingrate enthalten waren.

    Die Leasinggesellschaft hat nun in der Endabrechnung diesen Betrag gefordert - dem habe ich widersprochen.


    Das Verhalten des Astra kam mir seltsam vor. Bei VW und vielen anderen Autos wird eine Wartung nach einer festgelegten km-Zahl oder einem festen Zeitraum angezeigt. Beim Astra kam jedoch nichts, obwohl das Auto bei Leasingrückgabe bereits 2,5 Jahre seit EZ alt war.

    Aktuell schiebt jetzt jeder (Leasinggeber - Händler - Leasingnehmer) die Verantwortung zum nächsten weiter. Hat jemand eine Info, warum der Astra keine Wartungen anzeigte ?