Beiträge von Meyander


    Er machte mit meinem Astra dann eine Probefahrt und ist dann damit auf die Bühne. Einzig was da durch den Mechaniker kontrolliert wurde, war das Lagerspiel der Kurbelwelle (Rest nur augenscheinlich kontrolliert). Was hat dies ergeben? Lagerspiel doppelt so groß, wie die Norm und für das Opel Autohaus ist dies ein Motorschaden, der nur getauscht werden kann.

    Hallo Sakra75,


    Danke für den Beitrag. Ein weiterer Beleg dafür, dass es sich offenbar um einen Konstruktionsfehler handelt.

    Da es EZ08/22 ist, ist er meines Wissen noch in der Gewährleistungspflicht. Ich würde diese Einfordern. Wenn die sich querstellen zum Anwalt. Der Schaden liegt bei rund 13 TEUR, da sollte man auf jeden Fall den Anwalt bemühen.

    Meyander

    Hallo Sandra,
    gibt es bei dir was Neues zum Thema? Bei mir ruht der See. Am Wochenende habe ich von Freunden erfahren, dass es bei uns im Ort einen weitern Fall gibt. Entgegen der Kommentare, die es hier teilweise gibt, ist es wohl doch keine Seltenheit. Wir bleiben in Kontakt.
    Gruß
    Alex

    Hallo Locorella . Das ist bei uns bisher noch nie vorgekommen. Es gibt bei Opel im System auch keinen Hinweis darüber das es zu fehlenden Meldungen dahingehend gekommen ist.Könnte es vielleicht sein das die Serviceanzeige von irgendjemanden einfach quittiert wurde um Kosten zu sparen ? Ich will hier niemanden irgendwelche böse Absichten unterstellen ( Verkäufer, Vorbesitzer etc. ), aber es ist ganz einfach den Service im Instrument zurück zu setzen , ohne einen zu machen.Dann erscheint bei Opel auch keine Rechnung ! Zwinker Zwinker :) MfG

    Bei mir war der Service enthalten, ich hätte also keinerlei Grund gehabt den Service aus Kostengründen einzusparen. Aber gut zu wissen, dass es vielen Andern auch so geht.
    Aber ist es denn tatsächlich so, dass man die Meldung einfach wegdrücken kann und dann erscheint sich nicht mehr? Ich kenne das von anderen Fabrikaten, dass die Meldung bei jedem Start erscheint, bis die Anzeige von der Werkstatt zurückgesetzt wurde. Alles Andere macht auch keinen Sinn.
    Wie erwähnt steht es auch im Handbuch, dass der Service über den BC angezeigt werden soll. Wenn das FZG das nicht macht, ist es eine Fehlfunktion, die ab Werk drin ist.

    ganz deiner meinung. aber wenn du eine defekte serviceintervallanzeige beim kauf oder in der garantiezeit bemerkt hast,hättest du die im rahmen der garantie/gewährleistung reparieren lassen müssen/können.das entbindet dich aber nicht von deinen sorgfaltspflichten,dich aus anderen quellen über deine serviceintervalle zu informieren.


    ich bin auch der meinung,den prozess hättest du dir sparen können. es waren deine versäumnisse,das ein service fehlt. und da gibt es auch nichts zu diskutieren. gericht hin oder her. selber schuld.

    nicht missverstehen ... das ist meine meinung. ist nicht böse gemeint.

    Man muss ja erst mal bemerken, dass was nicht funktioniert, dann kann man es auch erst reklamieren/reparieren.
    Es gibt auch Gerichtsurteile, welche die Hersteller nicht so einfach aus der Haftung entlassen, wenn ein Service nicht gemacht ist und der Service den Schaden nicht verhindert hätte.
    In der Bedienungsanleitung steht folgendes drin: "Im Fahrerinfodisplay wird eine Meldung angezeigt, wenn eine Fahrzeugwartung erforderlich ist..." und "Das Motoröllebensdauer-System meldet, wann Motoröl und Filter gewechselt werden müssen. Abhängig von Fahrbedingungen kann das Intervall...stark schwanken."
    Da steht nicht, dass man sich auf das System nicht verlassen kann und selber haftet, wenn das System nichts anzeigt. Ich habe demnach nicht fahrlässig ausgelassen und sehe dem also gelassen entgegen. Und bei einem Schaden von 13 TEUR spare ich mir bzw. Opel sicher nicht den Prozess. Davon abgesehen hätte ich keine Grund gehabt, den Service einzusparen, denn der war in der Leasingrate enthalten.

    darüber brauchen wir doch wohl nicht diskutieren,oder? unwissenheit schützt nicht vor "strafe". wenn die wartungsintervallanzeige defekt sein sollte,kuckt man in die bedienungsanleitung und auf den hinteren seiten ... oh wunder ... stehts gedruckt,wann die karre zum ölwechsel etc. muß. so. das dazu.

    Das wird das Gericht klären! Wenn es eine Wartungsintervallanzeige gibt, dann muss man sich auch darauf verlassen können. Das war ein Neuwagen!
    Davon abgesehen, ein Ölwechsel hätte den Schaden nicht verhindert.