Wenn du in eine Kontrolle kommst, und die Beamten beanstanden das grenzwertige Tuning, dann könne Sie dir trotzdem erstmal die Weiterfahrt untersagen und bei einem Prüfer vorbringen. Und wenn dort dann die Karre stillgelegt wird, haste geschissen.
Man muß auch bedenken, das die Prüfer auch für ihre Eintragungen haften und daher ganz genau auf Korrektheit achten.
Ich möchte mir nächstes Jahr auch Zubehörfelgen auf den N dranzimmern und werde mich aller Voraussicht nach für die weniger grenzwertigen Felgen entscheiden. Zur Auswahl stehen Felgen mit ET45 und ET50, die 45 sind halt grenzwertig, vor allen in Verbindung mit 225er Reifen (die nur in einem Vergleichsgutachten freigegeben sind). Jetzt wird in den Foren und Facebook von vielen gesagt "passt alles, brauchst nix anpassen (Bördeln usw) da schleift nix...aber es gibt halt auch ein paar, bei denen es doch schleift. Da verlass ich mich nicht auf ein paar Aussagen ausm Internet und geh auf Nummer sicher.
Ich möchte die Reifen/Felgenkombi nämlich rechtssicher über den TÜV Nord abnehmen und vom Amt in die Papiere übertragen lassen und meine Ruhe haben