Folgendes ist von der Anschlussgarantie ausgenommen:
Routinemäßige Service- und Wartungsarbeiten sind nicht von der Anschlussgarantie abgedeckt.
Der Austausch von Wartungsprodukten wie Filter, Dichtungen und Kleinteile bzw. das Auffüllen
von Verbrauchsflüssigkeiten wie z. B. Ölen, AdBlue, Additiven, Gasen, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit,
Scheibenwaschmittel und Frostschutzmittel ist nur dann von der Anschlussgarantie abgedeckt, wenn
diese Produkte als Teil einer Anschlussgarantienachbesserung an einem anderen Teil verwendet
werden, sofern sie nicht gerade gemäß den Anforderungen der turnusmäßigen Wartungsarbeiten zum
Austausch anstehen. Folgende Punkte werden als Wartungsarbeiten betrachtet, auch wenn sie von
den regelmäßigen Wartungsplänen ausgenommen sind, da ihre Häufigkeit je nach
Einsatzbedingungen des Fahrzeugs variiert:
– Auswuchten und Ausrichten der Räder
– Regeneration des Dieselpartikelfilters
– Ausrichtung von Karosserieteilen wie Schließbügel und Scharniere
– Eliminierung von Vibrationsgeräuschen, die durch Karosserieteile oder Spurfehler, Räder oder
Federung verursacht werden
– Einstellen folgender Teile: Bremsen, Handbremse, Kupplung, Schaltung, Keilrippenriemen, Zündung,
Steuerzeiten, Scheinwerfer, Lenkungsgeometrie, Türen, Motorhaube, Hecktür, Klappen, Schiebedach,
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