Hallo
Ich nutze mal diesen vorhanden Beitrag.
Ich selbst hatte mir letztes Jahr einen 1.2 Astra K Sports Tourer (EZ 08/2022) mit 20.766 km als Jahreswagen gekauft.
Nun der Zufall. Ich habe jetzt 30.300 km runter und wollte diesen gegen einen Wagen mit höheren Einstieg "tauschen". Also beim Vertragshändler ein neues Fahrzeug ausgesucht und die Finanzierung abgeschlossen. Soweit alles ok.
Er machte mit meinem Astra dann eine Probefahrt und ist dann damit auf die Bühne. Einzig was da durch den Mechaniker kontrolliert wurde, war das Lagerspiel der Kurbelwelle (Rest nur augenscheinlich kontrolliert). Was hat dies ergeben? Lagerspiel doppelt so groß, wie die Norm und für das Opel Autohaus ist dies ein Motorschaden, der nur getauscht werden kann.
Nun hängt der Tausch erstmal alles in der Luft.
Eigentlich nur ein Zufall, dass ich dies mitbekommen habe, da ich eben ein anderes Fahrzeug kaufen wollte.
Was ich jetzt natürlich nicht weiß, ob und wie ich rechtlich vorgehen könnte. Die 1 Jahresgarantie ist erst Ende 03/2024 angelaufen. Kann ich regulär noch vom Astra Kauf zurücktreten?
Der Astra wurde mit ca 5.000 € weniger zurück gekauft, als ich vor ca 6 Monaten bezahlt habe. Also sind die 5.000€ in der neuen Finanzierung auf den anderen Wagen dazu gerechnet.
Vielleicht erfahre ich hier mehr, wie ich vorgehen soll. Danke