Ich bin ja noch eine Rückmeldung zum Scheinwerfertausch und der Gewährleistung schuldig.
Zuerst: seit der linke Scheinwerfer getauscht wurde tritt kein Fehler mehr auf. Auch rechts nicht.
Der Händler nutzt den Verkauf der Garantie wohl auch, um seine Gewährleistung abzudecken. In meinem Fall wurde hier jedoch nicht alles gedeckt. Die Differenz hat der Händler als Gewährleistung gedeckt.
Ein Tipp noch: der Scheinwerfer ist per se tatsächlich nicht Teil der CarGarantie. Da jedoch das Steuergerät getauscht werden musste und das nur in Kombination mit dem Scheinwerfer geht, wird dann alles übernommen.