Das Auto hat doch bestimmt ne Gebrauchtwagengarantie vom Händler. Dann ist er verpflichtet, Mängel solange zu beseitigen, solange diese nicht selbst durch dich verursacht wurden. Normalerweise liegt diese Garantie bei 12 Monaten
Problem nochmals schildern. Ist dieses Problem bei der Probefahrt/Besichtigung nicht aufgefallen?
vergesst den Kommentar, war ja schon geklärt, hatte den Browser nicht aktualisiert...
Moin,
das ist schlicht weg falsch.
Garantie ist eine freiwillig, evtl. auch bezahlte Leistung (Versicherung), die sich nach den Versicherungsbedingungen (wenn bezahlt) oder nach den frei definierbaren Bedingungen des Händlers (wenn kostenlos) richtet. Da kann auch sonst was drin stehen.
Das, was ich machen würde, ist Gewährleistung, die dauert 24 Monate, kann aber durch beidseitiges Einverständnis auf 12 Monate verkürzt werden. Das ist gesetzlich verpflichtend und ohne wenn und aber, darauf würde ich mich berufen, wenn das zeitlich noch so ist.