Ich finde es auch toll dass du es so locker nimmst.
Allerdings würde ich da schon ernsthaft noch mal mit dem Händler sprechen, grundsätzlich hast du ja ein Radio gewollt und auch bestellt.
Die Händler haben hier auch ganz klar eine Beratungspflicht.
Das LG Düsseldorf hat den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt, weil er seine Hinweis- und Beratungspflicht schuldhaft verletzt habe (LG Düsseldorf, Urteil vom 9.5.2016, Az. 23 O 195/15, Abruf-Nr. 186453).
Hierbei ging es zwar um einen Dieselpartikelfilter, ändert aber nichts am Grundsatz.