Nicht alle Fahrzeuge, sonnst müssten ja alle nachrüstem.AB 31.3.2018 müssen alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit dem eCall-System ausgestattet sein.
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Wenn der Text so übernommen wurde ins Gesetz, dann bedeutet dass, dass unser Astra K auch in Zukunft davon ausgenommen sein wird.
Es wird von neuen Modellen ab 31.03.2018 gesprochen und unser K ist kein neues Modell und gehört da nicht zu.
Damit wird das wohl erst der Astra L haben.
Anders wäre es, wenn von neu zugelassenen Fahrzeugen gesprochen worden wäre.
Dann hätte jeder Astra K ab 31.03.2018 verpflichtend unabhängig von OnStar ein eCall-System zu haben.
Scheint aber leider nicht so zu sein.
Kann man hier auch unter anderem sehr schön nachlesen: https://www.adac.de/der-adac/v…les/neue-regelungen-2018/
Es geht nur um "typneue" Fahrzeuge.