@Doc_Schnaggls,
hier steht es wie du bereits sagst - Klick:
"Wenn man die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Zubehörfelgen genau anschaut, dann ist häufig die Verwendung von Schneeketten NICHT zulaessig.
Ein befreundeter TÜV-Prüfer hat meine diesbezügliche Frage wie folgt beantwortet:
Daß bei Zubehör- Bereifungen keine Schneeketten verwendet werden dürfen ist eigentlich der Normalfall. Genauso ist es der Normalfall, dass Winterbereifung sich auf die Serienbereifung beschränkt, und somit auch die Notwendigkeit der Schneekettenmontage."
Ganz klar, der Hersteller möchte sich mit dem Spruch gegen Beschädigungen, wie durch Schneeketten absichern. Er schreibt ja nicht - verboten.
Wie du richtig vermutest, wird das mit den 225er'n als Winterräder und Schneeketten nicht's werden. Auf eine ungewollte Kotflügelverbreiterung kann ich verzichten. Als Zubehör kann man ja nur "serienmäßige" 205er Winterräder kaufen. Ich dachte alles andere müsste man extra zulassen. Macht aber auch keinen Sinn, da die Sommerräder ja bereits auch 225er sind.
Vermutlich werden es 16er (Stahl/ALUs) mit 205er inkl. Option auf Schneekettennutzung. Und die originalen 17er bleiben für den Sommer.
Danke das wir mal darüber schwatzen konnten.
ps: Das mit der umgekippten Felge beim Wechsel kenne ich leider auch.
Seit dem dürfen Felgen nicht nach außen abstehen.
LG
Sven