Also,
nun kann ich eine Lösung für all diejenigen bieten, die keinen Anhänger laut Fahrzeugpapieren fahren dürfen. Ich habe meinen Opelhändler angeschrieben, bei dem ich den Wagen gekauft habe. Der Einfachheit halber mal einen Teil des Email-Schriftwechsels, natürlich anonymisiert:
(...) Guten Morgen Herr XXX.
Lt. einer mündlichen Auskunft gibt es eine Änderung für Ihre Fahrzeugpapiere. Ich habe dieses jetzt angefordert und warte auf eine Antwort. Sobald ich etwas habe, melde ich mich. (...)
Nach einer Woche kam dann diese Mail an:
(...) Hallo Herr XXX,
Ich habe die Mitteilung bekommen, dass Ihr Astra ST ein gebremste Anhängelast von 1400 kg und ungebremst 640 Kg genehmigt bekommt. Für diese Eintragung muss das Typenschild geändert werden, dieses habe ich schon bei Opel beantragt. Sobald ich alle Unterlagen zusammen habe, schicke ich diese an Sie weiter. Es ist Ihnen dann überlassen, ob Sie die Änderung vornehmen oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen (...)
Ich habe dann gefragt, was es mit dem Typenschild auf sich hat, und bekam schlussendlich diese Antwort:
(...) Hallo Herr XXX,
Das Typenschild ist nur geklebt, das ist kein Problem. Soweit Sie eine AHK anbauen lassen und diese auch mit Anhänger nutzen muss dieses auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Es handelt sich hier um eine Änderung des Zuggesamtgewichts, dieses muss in den Papieren und entsprechend die Daten am Typenschild eingetragen sein.
Mit freundlichen Grüßen (...)
So, ich denke damit ist alles gesagt. Ich warte jetzt die Post ab und dann steht einer AHK nichts mehr im Wege.
Gruß, bart