Hallo,
es hat sich herausgestellt, dass kein Lagerschaden vorliegt. Ein Getriebespezialist hat festgestellt, dass die Lager in Ordnung sind und die austretende Flüssigkeit aus dem Zentralausrücker kam. Der dieser vor einem Jahr erst getauscht wurde, werden die Kosten auf Gewährleistung übernommen. Ich hab mich verrückt machen lassen, obwohl mein Gefühl (keine Geräusche wahrgenommen, kein Spiel an der Welle gespürt) auch nicht in Richtung Lagerschaden ging. Kurzum: Auto 1 Woche in der Werkstatt, neuer Kupplungssatz, keine Kosten.
Viele Grüße
Jan