Rechtliche Hürden sehe ich da keine. Ist im BGB deutlich beschrieben. Der Mangel muss halt nach 2 Nachbesserungsversuchen noch vorliegen. Aus meiner Zeit bei einem großen Händler für die Marke Mercedes-Benz habe ich Wandlungen bearbeitet. Das ist einfacher als gedacht für den Kunden.
Wenn der Kunde zustimmt das gleiche Produkt nochmal zu bestellen wird es sogar noch einfacher. Gut zugegeben. Daimler. Wer weiß wie es bei Opel wäre.
Ich sage ja auch nicht ich mach es jetzt und gleich. Ich werde halt weiter beobachten.
Zum Update für den Motor. Also ich kann nichts anderes sagen. Irgendwas hat es ausgemacht. Gasannahme ist viel fixer gefühlt. Aber bitte beachten: Gilt für den 1.4 125 PS ohne S/S. Ob andere Motoren auch eines bekommen entzieht sich meiner Kenntnis.