Die Händler bekommen für bestimmte Modelle und bestimmte Ausstattungen bestimmte Margen von Opel.
Ich habe mir das ganze mal von einem Händler (bei einem Kaltgetränk außerhalb des Autohauses) so erklären lassen:
Auto kostet 10.000€ Liste, die Marge von deinem Opelhändler sind z.B. 25%, dann macht das 2500€ Gewinnmarge die für ihn möglich sind. In der Regel wird er dir dann noch evtl. 10% Rabatt auf den Listenpreis geben und er hat dann so einen Gewinn von ca. 1500€ am verkauften Auto.
Beim Rabatt für Behinderte teilen sich Opel und dein Händler die Marge auf. Der Händler bekommt zwar immer noch 25%, da er dir allerdings schon 20% Rabat auf Grund der Rahmenvereinbarung geben musste, blieben für ihn dann nur noch 5% über, statt 15% im Beispiel vorher.
Diese fehlenden 10% teilen sich nun Opel und der FOH. Das bedeutet im Endeffekt, Opel verliert 5% seiner Marge, die der Händler von Opel wieder mit 5% dazu gerechnet bekommt.
Der Händler verdient nun also immer noch 10% beim Verkauf an einen Menschen mit Behindertenausweis.
Langer Rede, kurzer Sinn: Von diesen 10% kann der Händler natürlich auch noch mehr an seinen Kunden weitergeben, wenn er denn möchte. Denn 7,5% sind schließlich besser als gar nichts.