Rechtlich muss der Händler natürlich gar nichts nachlassen bzw. bezahlen. Das stimmt schon. Man kann nach 2 Monaten und angemessener Nachfrist kostenlos vom Vertrag zurücktreten. That's it!
Es ist alleine die Entscheidung vom FOH, ob er jemanden entgegenkommt oder nicht.
Wäre der FOH tatsächlich so weit in Verzug und zeigt kein Entgegenkommen, würde ich das Fahrzeug nach so langer Zeit natürlich trotzdem nehmen. Hab dann aber bestimmt das letze Mal bei diesem FOH ein Auto gekauft.