Beiträge von SebVegas

    Ich habe gerade nochmal mit meinem FOH telefoniert.


    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist tatsächlich schon mit eingerechnet.


    Restwert + 10 Restraten + Vorfälligkeitsentschädigung sind zu zahlen.


    Ich zahle dann tatsächlich nur 23€ mehr, als wenn ich den Wagen nach Ablauf der vollen 48 Monate kaufe.


    Kommt mir trotzdem komisch vor

    Hallo,


    weiß jemand von euch, wie das läuft, wenn man das Auto bereits nach 38 von 48 Monaten aus dem Leasingvertrag kaufen möchte?


    Was muss man dann zahlen?
    Restwert plus die noch ausstehenden Raten?
    Kommt noch etwas hinzu?


    Ist der Leasingvertrag dann beendet und man zahlt keine weiteren monatlichen Raten mehr, oder zahlt man die Raten trotzdem weiter bis zum Ende und zusätzlich noch die ausstehenden Raten im Kaufpreis? Also quasi, dass man die ausstehenden Raten doppelt zahlt?


    Ich frage, weil mir das in meinem Fall komisch vorkommt.


    Würde ich den Wagen nach dem Leasing kaufen würde ich 12.228,80€ zahlen müssen.


    Jetzt bei 38 von 48 Monaten zahle ich mit den ausstehenden Raten und dem Restwert 14.371,62€. (Ziehe ich die Raten ab, würde ich so gerade mal 22,92€ mehr bezahlen, als wenn ich das Auto nach dem Leasingvertrag kaufe).


    Kann das sein? Oder kommen da noch weitere Kosten zu, die der Händler verschweigt?

    Hallo,


    Es geht z. B. um einen Astra, der mit 16 Zoll Stahlfelgen und wahrscheinlich ohne Lenkeinschlagsbegrenzer ausgeliefert wurde.


    Wenn man sich andere Felgen und eine andere Reifengröße (225/45/17) holt, die weder in dem Fahrzeugschein, noch in der COC stehen, dann müssten die ja eigentlich eingetragen werden.


    Z.B. Diese Felgen (ABE):


    http://rial.de/rial_work/wp-co…TCxC5d94&nonce=6de9ee120a


    Wenn die Felge aber eine ABE hat und es dazu ein Gutachten des Kraftfahrbundesamtes gibt (siehe Foto), muss dann nichts eingetragen werden?
    Oder muss man trotzdem zum TÜV?


    In dem Schreiben des KBA werden ja Rad/-Reifenkombinationen genannt. Das sind doch Felge und Reifen oder?


    „Für die in dieser ABE freigegeben Rad-/Reifenkombination ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemäß Paragraph 13 Fahrzeugzulassungsverordnung nicht erforderlich.“


    Zu dem Lenkeinschlagbegrenzern wird in der ABE von TÜV und in den Unterlagen vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) nichts erwähnt.


    In der ABE vom TÜV steht unter den allg. Hinweisen, dass sie eingetragen werden müssen. In den Unterlagen des KBA steht, das eine Eintragung nicht nötig ist.
    Die Unterlagen des KBA sind auch später erstellt worden als die des TÜV.


    Ich denke daher, dass so keine Eintragung notwendig wäre, aber wie verhält es sich ohne die Lenkeinschlagbegrenzer?


    Ich hoffe ich versteht mich und könnte mir die Frage beantworten, ob Die Reifen 225/45/17 nun eingetragen werden müssen, oder nicht.


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    Also normalerwiese kannst du wenn du eine Route schon am laufen hast quasi einfach eine neue eingeben und dann fragt es dich, ob das ein Neues oder ein Zwischenziel sein soll.

    Wüsste ich auch nicht. Wurde einfach vergessen. Ärgerte mich in der ein oder anderen Situation auch schon zu tiefst.
    Mit dem Hörer-Auflegesymbol kann man den Sound nur muten, aber das Lied läuft leider weiter.