Also den Wagen darfst du so ablehnen, da du ihn vertraglich anders bestellt hast. Opel hat aber das Recht auf Nachbesserung. Aus Kulanz könnte dir der FOH dann preislich oder anderweitig entgegenkommen - Ist ein wenig Verhandlungssache. Muss er jedoch nicht.
Ich glaube er muss aber eine bestimmte Nachfrist einhalten. Das steht aber denke ich auch alles in dem Kaufvertrag drin. Da würde ich an deiner Stelle nochmal genau reinschauen.
Tatsache ist, Opel wird das Problem auf jeden Fall beheben. Ist halt leider dumm gelaufen, aber kann ja leider immer mal passieren.
Nimm den Wagen auf keinem Fall so an. Es gibt ja einige, die sich dann denken: "Ach egal, ich nehme den Wagen trotzdem." Aber wenig später werden sie dann doch unglücklich, weil etwas fehlt oder anders ist, als es sein sollte.