Ich habe meinen kurz vor der Umstellung auf neue Preise bestellt und in meiner Bestellung ist Onstar mit 3 Jahren aufgeführt. Also gehe ich mal davon aus, dass ich drei Jahre bekomme. Ist bei mir allerdings ein Neufahrzeug (mit Kurzzeitzulassung).
Beiträge von Drfd
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@Fabi2891
Was steht denn im Kaufvertrag? -
Hey,
- Jap
- Das Schreiben beinhaltet die Bestätigung, dass der Käufer, nach Zahlung, uneingeschränkter Eigentümer ist.
- http://rechtsanwaeltin.blogspo…rief-eingetragen-ist.html oder https://www.juraforum.de/ratge…r-ist-eigentuemer-vom-kfz
Wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, ist Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs !?
Nein, rechtlich gesehen stimmt die obige Aussage leidernicht. Die Eintragung im Fahrzeugbrief sagt nichts über eine Halter- oder Eigentümereigenschaft aus.
Um Eigentümer eines Fahrzeugs zu werden, muss man nur einen Kaufvertrag abschließen und das Fahrzeug muss übergeben worden sein. Der Kaufvertrag kann selbstverständlich auch mündlich abgeschlossen werden, es bedarf weder der Schrift- noch der Textform. Zu Beweiszwecken sollte einsolcher Kaufvertrag jedoch stets schriftlich abgeschlossen werden. Für den Eigentumsübergang ist eine Eintragung im Fahrzeugbrief nicht notwendig. Der Verkäufer muss aber dem Käufer den Fahrzeugbrief aushändigen.
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Wozu aber gibt es nun den Kfz-Brief, bzw.
Der Kfz-Brief bescheinigt zunächst, dass das Kfz einegültige Betriebserlaubnis hat.
Weiterhin gibt er Aufschluss über die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Wer also das Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte,benötigt dafür zwingend den Kfz-Brief. Die Zulassungsstelle darf ohne Vorlagedes Briefes keine neuen Kennzeichen herausgeben.
Daher wird üblicherweise auch der Kfz-Brief bei einer kreditgebenden Bank als Kreditsicherheit hinterlegt, wenn man das Fahrzeug als Sicherungseigentum überträgt.Wer ist Kfz-Halter, wer ist Fahrzeugeigentümer?
Rechtlich wird als Fahrzeughalter derjenige angesehen, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, für anfallende Kosten aufkommt und einen Nutzen an dem Fahrzeug hat. Doch es bedeutet nicht, dass er auch gleichzeitig Eigentümer des betreffenden Kfz sein muss. Eigentümer ist nämlich derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Es ist jedoch nicht notwendig, diesen dahingehend zu ändern, dass nun der neue Eigentümer dort namentlich erwähnt wird. Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des § 929 BGB anzuwenden: gemäß diesen ist es zur Übertragung einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Zwar ist es sinnvoll, die Eintragung im Fahrzeugbrief vorzunehmen, jedoch kann der Eigentumsübergang auch stattfinden, wenn diese nicht durchgeführt wird.
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Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt?Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag.
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Du bekommst ein Schreiben für deine Versicherung, dass es sich hier um eine Kurzzeitzulassung handelt und deshalb das Autohaus der Halter ist. Daraufhin solltest du von deiner Versicherung die EVB erhalten mit der das Autohaus das Auto zulassen kann.
Die Versicherung läuft auf deinen Namen. Lt. meinauto.de ist das eine gängige Praxis.Du bekommst den Brief und den Schein per Post. Erst dann bezahlst du das Auto. Dazu bekommst du einen Schrieb, dass das Fahrzeug bzw. der Brief nur aus Rabattechnischen Gründen auf das Autohaus lautet, du es aber bezahlt hast und es dir gehört.
So wurde mir das mitgeteilt. Ob es dann wirklich so läuft werde ich sehen. Da es diese Infos aber schriftlich gibt sehe ich keinen Grund mir Sorgen zu machen. Bezahlen werde ich auch erst wenn ich den Originalen Brief bei mir habe.
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Mini.2001
Die Astra Bedienungsanleitung sagtDie Klimaanlage kühlt und entfeuchtet
(trocknet), sobald die Außentemperatur
knapp über dem Gefrierpunkt
liegt. Daher kann sich Kondenswasser
bilden, das an der
Fahrzeugunterseite austritt.
Wenn keine Kühlung oder Trocknung
gewünscht wird, die Kühlung aus
Gründen der Kraftstoffersparnis
ausschalten. -
Die Sache ist, dass das Autohaus hohe Rabatte geben darf wenn der Wagen eine gewisse Zeit auf das Autohaus zugelassen war. Rabatte in dieser Höhe dürfen für "Neuwagen" nicht gewährt werden. Das würde Opel unterbinden.
Dein Nachteil ist, dass du nicht Erstbesitzer bist. Du bekommst aber von dem Autohaus einen Schrieb in dem bestätigt wird, dass die Kurzzeitzulassung nur aufgrund rabatttechnischer Gründe gemacht wurde.
Die Kosten für die erste Zulassung übernimmt übrigens komplett das Autohaus.Du kannst auch nachträglich noch WInterreifen bestellen. Ich habe die Anhängerkupplung nachbestellt und wurde gefragt ob ich das Original haben möchte oder eine andere. Es scheint also recht viel machbar zu sein.
Da ich abhole plane ich im Moment den Kauf der Winterkompletträder bei reifendirekt.de und direkter Versand an das Autohaus. Das muss ich aber noch mit dem Autohaus absprechen. Opel bietet leider die Continental WIntercontact nicht an. Somit kommt für mich der Kauf bei Opel nicht infrage.Man könnte die Räder/Reifen auch bei einer Kette (ATU, Euromaster) bestellen, nach derFahrzeugübergabe zu einer Niederlassung in der Nähe fahren und wechseln lassen.
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Hallo,
ich hatte vor ein paar Tagen den Vermittlungsauftrag an MeinAuto.de geschickt. Die Entscheidung ist gefallen aufgrund des Preises (29,5% auf die Liste) und weil die Händler in meiner Umgebung scheinbar kein Interesse an Kunden haben. Somit viel die Entscheidung über die Internetbestellung nicht so schwer. Nach dem der Vermittlungsauftrag erteilt wurde bin ich zu einer Leasing-Gesellschaft vermittelt worden mit der ich auch den Kaufvertrag geschlossen habe. Die Kommunikation mit MeinAuto.de als auch mit der Leasing läuft sowohl telefonisch als auch schriftlich schnell und reibungslos. Die Ansprechpartner waren immer freundlich und hilfsbereit.
Ich schätze du nimmst den Rabatt mit Kurzzeitzulassung in Anspruch? Das ganze wird dann in etwa wie folgt ablaufen.
- Kaufvertrag unterschreiben
- Fahrzeug wird bestellt (Lieferzeit bei mir ca. 12 Wochen)
- Das ausliefernde Autohaus übernimmt die erste Zulassung (auf deren Namen)
- Versicherung und Steuer wird auf dich angemeldet
- Schein und Brief erhälst du per Post
- Du bezahlst die RechnungBei der Kurzzeitzulassung muss das Fahrzeug 6 Monate auf das Autohaus zugelassen sein!! Erst dann ist die Ummeldung erlaubt.
Ich habe bisher also nur die Bestellung angestossen. Weitere Erfahrungen habe ich leider nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt lief alles gut. Auch eine nachträgliche Änderung der Konfiguration war noch möglich.
Ich habe bewusst auf die Lieferung per Spedition verzichtet und fahre selbst die 600 km zur Abholung um den Wagen auf Lackschäden usw. zu kontrollieren. Wenn bei Anlieferung auffällt, dass der Wagen einen Kratzer hat dann musst du dich mit der Versicherung der Spedition auseinandersetzen. Stelle ich das bei Abholung im Autohaus fest dann ist Opel für die Mangelbeseitigung mein Ansprechpartner.
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können auch andere Sensoren als die original von Schrader verwendet werden? Habe am Freitag das anlerngerät gekauft heute kam es mit der Post gleich ausprobiert. Geht aber nicht
Du kannst rein theoretisch aller passenden Sensoren verwenden. Wenn es nicht die Originalen sind musst du sicher gehen, dass die Sensoren für dein Fahrzeug programmiert wurden.ZitatUnprogrammierte Universal-Sensoren sind nicht vorprogrammiert und können in die meisten Fahrzeuge problemlos integriert werden. Es wird demnach keine Vielzahl an Sensoren wie bei den Originalsensoren benötigt, um alle Kunden bedarfsgerecht zu bedienen (ein Grundbestand an Universal-Sensoren ist ausreichend). Für die Universal-Sensoren wird allerdings zusätzlich ein spezielles Programmierwerkzeug benötigt, um die Sensoren fahrzeugspezifisch programmieren zu können.
Das Reifenanlerngerät funktioniert nur wenn die Sensoren bereits die Fahrzeugspezifische Programmierung haben. So ein universelles Programmiergerät kostet ab EUR 1.000 aufwärts.
Eigentlich sollte der Händler, der die Sensoren verkauft, auch die Programmierung durchführen (können). -
Guten Morgen!
Auf meine Anfrage beim Händler kam folgende Antwort
"Die Reifendruckkontrollsensoren unserer Kompletträder sind stets fertig
fahrzeugspezifisch programmiert (bei Universalsensoren) oder enthalten
die Protokolle Ihres referenzierten Fahrzeugmodells und müssen nur
fahrzeugspezifisch angelernt werden.
Da der Anlernprozess immer vom
konkreten Fahrzeug abhängig ist, trägt der Fahrzeughalter dafür die
Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der komplexen
Technologie des RDKS eine Fachwerkstatt, die über entsprechendes
Spezial- bzw. Programmierwerkzeug verfügt, für Reifenwechsel,
Wartungsarbeiten und bei Problemen (z.B. Warnung auf dem Display) zu
empfehlen ist."Somit alles ganz einfach!
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Nur von wem die Universalsensoren programmieren lassen?