Beiträge von Astra@BM

    da haste glück gehabt, in dem Konzern gibt es die Probleme auch, nur da heist es dann von den Betroffenen "kann ja mal passieren" bei anderen Marken heist es dann sofort scheiß Karre.Kenne Leute die nur Probleme mit den Konzernautos hatten unbd trotzdem kaufen sie immer wieder den gleichen Schrott.

    Bei Opel heißt es : Der Fahrer ist Schuld!!!

    Danke für die technische Erläuterung @Hansworscht


    Stellen sich für mich nur die Fragen:
    - Wieso macht der 1.4er da so einen Unterschied ? (Der 1.0 und 1.6 haben dieses Verhalten ja nicht!)
    - Vielleicht wäre der Schutz des Fahrers samt Insassen beim Überholvorgang an der Stelle wichtiger!


    Meine Frau fährt jetzt seit zwei Tagen ein Leihwagen. Passat TSI 150 PS mit gleicher Laufleistung wie unser Astra.
    Der Passat zieht aus jeder Lebenslage, egal ob untertourig oder vorher Kilometer lang die gleiche Geschwindigkeit. Daran sieht man, dass es auch anders geht!


    Wie ich bereits schon mal gesagt hatte, hat der 1.4er ein grundlegendes konstruktives Problem! Und bei dieser Aussage bleibe ich auch.

    Damals schrieb mein Anwalt


    c) Weiterhin bestehender schwerer Mangel, mit ggf. lebensbedrohlichem Verkehrsrisiko:
    Eine ggf. jeweiliger Verkehrssituation nach (z.B. Überholvorgänge, oder beschleunigtes Ausweichen, etc.) notwendige Volllastbeschleunigung des warmen Motors ist nicht möglich, bzw. dann nicht nur für meinen Mandanten, sondern alle Verkehrsteilnehmer lebensbedrohlich, weil der Motor dann plötzlich, insbesondere im Drehzahlbereich 2000- 3000 U/min. unter unberechenbarer Leistung bzw. Leistungsschwankungen "stottert", und daher ein in solchen Verkehrssituationen für den Fahrer notwendigerweise berechenbarer Leistungsaufbau unmöglich ist.
    Darüber hinaus kommt es im Rahmen des vorstehenden Phänomens immer wieder zu hörbaren blechernen Geräuschen aus dem Motorraum des Fahrzeugs, was auf einen regelwidrigen Vorgang im Sinne eines entstandenen oder entstehenden (Motor-) Schadens hindeutet.

    Dann Frage ich mich, wieso nicht durchgezogen??
    Du fährst ihn heute ja noch..

    Genau das ist es.
    Also Kosten RA vor Gericht + Verfahren am LG + Gutachter (in meinem Fall).
    Daher würde ich es immer per Einigung mit dem Händler versuchen. Dies war leider bei mir nicht von Erfolg gekrönt!
    Als man ihn dann auch als Gebrauchtwagen nicht mehr haben wollte, war für mich der Ofen aus!!

    Weil die Gewährleistung rum ist. Klar wurden die Mängel innerhalb angezeigt, aber die Klage würde nach der Frist gestellt. Also dann evtl. Sogar nach dem 3.Fahrzeugjahr.
    1. RA beauftragen
    2. Der stellt 1. Frist zum Abstellen des Mangels.
    3. Wenn die Frist verstrichen, pocht er auf Wandlung.
    Wenn dies alles verstrichen ist, wird Klage eingereicht. Dann sind wir aber bestimmt schon im Januar 2019.