Beiträge von Hansworscht

    bei unserem mit dem Matrix-Licht kann ich mich nicht beschweren. Die Lichtautomatik schaltet eigentlich recht zuverlässig im passenden Moment das Licht an, auch in Tunneln. Ich habe auch das Gefühl, da es ja LED-Licht ist, dass die Einschaltempfindlichkeit recht weit runter gesetzt ist, da die LEDs da ja unempfindlich sind. Bei meinem alten Laguna mit Xenon war mir die Lichtautomatik zu hektisch und gerade bei Xenon sollte man ja nicht unnötig oft das Licht an- und ausschalten.

    nachdem was ich heute erlebt habe bei GTÜ in Baden-Württemberg muss man sich echt Sorgen machen. War mit dem Motorrad dort und hatte einen neuen Lenker mit neuen Klemmböcken drauf. Beides mit KBA Nr., der Lenker sogar mit ABE für verschiedene Modelle aber eben nicht meins. Was für ein Fass die da aufgemacht haben weils eben nicht für mein Model war hätte ich mir nie zu träumen gewagt. Nach langem hin und her gings dann über eine Eintragung die aber mit 112,- Euronen plus 12,- für die Übernahme in den Fahrzeugschein bei der Zulasuungsstelle. Früher war KBA gleichbedeutend mit Anbau prüfen - passt - gut

    Ist halt ein rechtliches Thema. Wenn die ABE nicht dein Modell abdeckt, ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Deine Versicherung würde sich freuen.
    Die Überwachgunsorganisationen TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und wie sie alle heißen, werden immer strenger überwacht. Da traut sich nicht jeder, sich über eine ABE zu stellen.

    in anderen Ländern der EU ist es wohl sogar Pflicht, dass beim TFL auch die Rücklichter mit an sind. In Deutschland ist es keine Pflicht, aber durchaus eine Option. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Hersteller das Licht per Software recht einfach freischalten könnten, aber wegen "Verschleiß" der Leuchtmittel erstmal darauf verzichtet haben.


    Laut ECE R48 ist der gleichzeitige Betrieb mit Begrenzungs- Schluss-, Umriss- und Kennzeichenleuchten erlaubt.

    das "einfahren" wird wohl nach nem genormten Verfahren bereits im Werk gemacht noch bevor der Motor ins Auto kommt. Hab ich später dann auch von unterschiedlichen Quellen so bestätigt bekommen.

    Das stimmt so nicht. Die Motoren werden tatsächlich im Werk schon gestartet, weil ja auch getestet werden muss, ob alles funktioniert. Die werden da auch mal kurz hochgedreht. Aber das ist kein Äquivalent zu den 1000km "ersten" Kundenkilometern.
    Aufgrund wesentlich größerer Fertigungsstandards ist das Einfahren so nicht mehr nötig. Ich habe es dennoch gemacht. Es ist auch quasi eine Art von bewusster Vorfreude. Irgendwie beruhigt es mich auch, wenn ich das richtig gemacht habe. Wobei das Thema richtiges Einfahren ja auch wieder Glaubenskriege losreißt.

    Die kommen mit ABE und sind eintragungsfrei, dass heißt eine Vorführung beim TÜV ist nicht notwendig. Habe ich das richtig verstanden?

    Eintragungsfrei heißt nicht automatisch auch ohne Vorführung beim TÜV. Es kann sein, dass eine Bestätigung nach §19(3) StVZO benötigt wird. Das bedeutet, dass die Räder abgenommen, aber nicht unbedingt eingetragen werden müssen.
    Musst du mal in deinen Auflagen schauen. Ich meine, es wäre die Auflage A12, die oben beschriebene Situation betrifft.

    Warst du davor viel mit wenig Last oder im Schub unterwegs?