vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Auf die Genehmigung der Spanier (E9) können wir leider nicht direkt zugreifen. Daher ist es fraglich, ob diese Einrichtung mit LED als "Lauflicht" genehmigt wurde oder nur an einer "starr" genehmigten Leuchte die Elemente unzulässig als Lauflicht geschaltet wurden.
Aber grundsätzlich ist eine Umrüstung auf einen Fahrtrichtungsanzeiger mit dynamischem Leuchteffekt ("LED Lauflicht" oder wie es im Amtsdeutsch heißt, die Änderung der "fotometrischen Eigenschaften eines Fahrtrichtungsanzeigers"... "durch aufeinanderfolgenden Betrieb von Lichtquellen") nur dann möglich, wenn die Zulässigkeit der dafür verwendeten Teile nachgewiesen ist und die entsprechender Bauart- /Teilegenehmigung eine derartige Funktion einschließt. Das kann jedoch für seitliche Fahrtrichtungsanzeiger, die der Kategorie 5 oder 6 entsprechen müssen, nicht der Fall sein, da für solche Leuchten eine derartige Funktion nicht zulässig ist (gemäß Nr. 5.6 der ECE-Regelung Nr. 6 https://eur-lex.europa.eu/lega…_.2014.213.01.0001.01.DEU) .
Auch die letzte diesbezügliche Änderung der Regelung die es bilang nicht auf Deutsch gibt, sieht diesbezüglich keine Änderungen vor.
http://www.unece.org/fileadmin…9regs/2018/R006r6am3e.pdf
Somit liegt es nahe, dass es sich bei den Seitenblinkern mit Lauflichtfunktion um Fälschungen bzw. nachträgliche unzulässige Änderungen handelt.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
das war die Antwort der DEKRA zum Thema Lauflicht Seitenblinker.
Alles anzeigen
Habe mich bisschen eingelesen in die ganze Geschichte und mich dann gefragt, wie es dann sein kann, warum Spiegelblinker dann zugelassen werden. Habe dann bei einem namhaften großen deutschen Hersteller aus München nachgefragt, der unter anderem Dynamische Blinker für VW, Seat usw. mit Zulassung anbietet.
Die Antwort war recht kurz:
"die Spiegelblinker haben eine E-Zulassung – daher ist die Nutzung zuerst einmal legal. Dies hat die freigebende Behörde damit bestätigt.
Spiegelblinker sind in der R6 nicht explizit aufgeführt – und daher auch erlaubt."
Also nach dem Motto: Was nicht explizit verboten ist, ist auch erlaubt.
Parallel habe ich auch Light-Delux angeschrieben und um Prüfberichte gebeten. Wenige Stunden später kam auch die Antwort mit einem 23seitigen Anhang mit diversen Prüftabellen, Messungen und auch Abbildungen. Leider für den 170141lg (BMW) und daher nicht direkt verwertbar, jedoch aber mit selber Technik.
Natürlich kann man jetzt die Prüfberichte der Blinker anzweifeln, aber Dekra macht hier imo einen Fehler, indem sie die Arbeitsweise anzweifelt und die Freigabe als unzulässig betrachtet, während deutsche Erstausrüster ebenfalls so arbeiten und problemlos damit durchkommen.
Solange die R6 also nicht überarbeitet wird, indem die Freigabe für Kategorie 5/6 eingeschränkt oder konkret festgelegt wird, würde ich es persönlich nicht anzweifeln.