Gesetze Gesetze Gesetze.
Der Scheinwerfer muss zugelassen sein (ABE).
Der bekommt eine Zulassung unabhängig von der leuchtweitenregulierung und allem was dranhängt.
Wenn er unter 2000lumen hat, ist weder die automatische Leuchtweitenregulierung, noch die Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht (man kann,muss es aber nicht haben)
Man muss nichts eintragen oder abnehmen lassen, WENN der Scheinwerfer eine ABE hat (einstellen lassen sollte man ihm aber schon).
Es muss jedoch jedes Licht am Scheinwerfer funktionieren.
Grundsätzlich also möglich.
Und bevor hier eine Diskussion zur Zulässigkeit weiter geht: lest euch die Gesetzeslage durch.
Und da gibt es jetzt ein Problem. Ich müsste den Scheinwerfer öffnen und die INTERNE Elektrik/Elektronik ändern. Somit erlischt die ABE.
Und eine EBE wird nochmal ins Geld gehen.
Von außen würde man es nicht sehen. Aber ich will immer auf der sicheren Seite sein.
Und da warte ich wahrscheinlich eher auf Retrofits von anderen Herstellern.