Beiträge von Hasi

    Werde ich tun :)


    Habe heute morgen die Bestätigung meines Verkäufers über Opel Rent und meinen Fahrzeugbrief bzw. eine Kopie davon bei meinem FOH abgegeben und der für Flexcare zuständige Kollege kümmert sich Montag dann darum und meldet sich bei mir.



    Der FOH, von dem Du gekauft hast, wäre keine Option für den Abschluss von Flexcare?


    Nur meine letzte Option - mein FOH ist nur 15 Minuten entfernt und liegt auf meinem Arbeitsweg, der Verkäufer-FOH liegt etwas über eine Stunde von mir entfernt.
    Außerdem bin ich mit dem Verkäufer nicht zufrieden wegen mehrere Dinge (u.A. musste ich mehrere Wochen nachhaken und sogar persönlich erscheinen, damit die Handyhalterung endlich den Weg zu mir findet, die ich beim Kauf miterworben habe).
    Bin daher überrascht, dass er mir die Bestätigung so schnell zugesandt hat...

    Das kommt vor, da die Scheinwerfer der LKW noch hinter der Kuppe sind.
    Die Kamera muss nun mal die Lichtquelle erkennen können. Hier muss eben manuell eingegriffen werden.

    Gleiches Problem, wenn man nachts auf der Autobahn eine Rechtskurve fährt - der linke Scheinwerfer ist dann zwar nicht mit der Matrixfunktion aktiv, der rechte leuchtet aber trotzdem durch die Kurve auf die Gegenfahrbahn.
    Da dort aber die Mittelleiteplanke im Weg ist, funktioniert das dort auch nicht immer zuverlässig und man muss manuell abblenden.


    Es ist aber eben auch nur ein Assistent, kein menschlicher Ersatz - auch wenn es schon relativ nah dran ist.

    Hallo Wolfgang,


    vielen Dank für deine Mühe - mein Fahrzeug ist ein vom FOH gekauftes Fahrzeug (allerdings ein anderer, als ich für meine Inspektionen etc. besuche).
    Bei dem war ich heute nachmittag nochmal und habe nochmal nachfragen wollen, was es mit dem Zweitbesitzer auf sich hat - das bezieht sich ausschließlich auf von privat gekaufte Fahrzeuge, dass es bei Zweitbesitzern nicht geht.


    Da ich nicht wusste, dass der FOH oder sogar Opel selbst bzw. die Mitarbeiterin am Telefon nicht einsehen können, wo das Fahrzeug vorher zugelassen war und auch keiner einen evtl. ehemaligen Opel-Bestand nachgesehen hat, gingen sowohl der FOH als auch die Hotline von einem Kauf von privat aus, wie ich im Gespräch heute nachmittag festgestellt habe. Ich meine zwar, das erwähnt zu haben, dass ich von einem FOH kaufte, aber das ist nun eh unerheblich.


    In den FAQ zu Flexcare stehen auch ehemalige Opel Rent-Fahrzeuge als zulässig drin (was ja vorher hier auch schon geschrieben wurde): https://www.opel.de/service/faq/flexcare.html


    Ich habe also meinen Verkäufer angerufen (nachdem mir auf Mails nicht geantwortet wurde, und tadaa: Mein Fahrzeug ist ein ehemaliges Opel Rent-Fahrzeug - sollte somit also qualifiziert sein.
    Der Verkäufer hat mir eine Bestätigung darüber zugesandt und im Fahrzeugbrief steht ja auch der Verkäufer-FOH als Vorbesitzer drin.


    Ich gehe mit beidem morgen nochmal zu meinem FOH und bin jetzt eigentlich guter Dinge, dass das doch noch klappt, bevor meine Werksgarantie am 05.09.2019 ausläuft.
    Ich werde berichten :)

    Habe gerade nochmal wieder mit meiner Sachbearbeiterin bei Opel telefoniert - laut ihrem System und auch laut meinem FOH, mit dem sie nochmal Rücksprache gehalten hat, sind Zweithalter nicht berechtigt, Flexcare abschließen zu können.


    Kann mir mal jemand erklären, wo das genau steht und warum andere als Zweithalter das trotzdem abschließen konnten? ?(||

    Das stimmt, weil dein Flexcare dann noch keine Herstellergarantieverlängerung ist, vermute ich.


    Mit den Ausschlussbedingungen bezog ich mich allerdings rein auf die Bedingungen, wann ein Fahrzeug (ist ja an die FIN gebunden, nicht an den Halter/Besitzer) nun Flexcare bekommen kann oder nicht - die haben sich meines Wissens noch nicht geändert, wobei ich da aber auch nicht 100% sicher bin.

    Zumal es dann einfacher wäre, einfach die Ausschlussbedingungen klar auf der Flexcare-Seite vorzugeben, damit man nicht wieder ewig den Kundenservice oder den FOH belästigen muss.


    Damit könnte man sowohl sich selbst auch auch den Kunden jede Menge Aufwand sparen.

    Was mir auch noch als Voraussetzung für FlexCare genannt wurde, dass es innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf abgeschlossen werden muss.

    Aber das ist doch auch schon wieder Schwachsinn - sowas gibt keines der Dokumente her. Da steht nur "innerhalb der 2-jährigen Werksgarantie".

    Also führte ich weitere Recherchen durch und habe dann meinen Verkäufer gefragt, ob mein Fahrzeug von Junge Opel kommt. Dies hat er bestätigt. Somit war die letzte offene Frage für mich geklärt und meines Erachtens nach MUSS ich FlexCare bekommen können.

    Das ist ein guter Punkt - hier auf der Seite ist beschrieben, was ein junger Opel ist: Opel Autobörse - Junge Opel


    Zitat:

    Zitat


    Die Vorteile für Sie im Überblick:

    • geringe Laufleistung bis maximal 30.000 Kilometer
    • maximal 15 Monate alt
    • Die Fahrzeuge haben noch die restliche Neuwagengarantie.
    • große Auswahl der aktuellsten Opel Modelle in nahezu jeder Konfiguration
    • ehemalige Opel Dienstwagen und Vorführwagen mit sehr guter Ausstattung
    • sehr attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis
    • top gepflegt
    • Top Zustand


    Meiner hatte beim Kauf im Juli letzten Jahres erst 23.845km runter und war bei EZ 09/2017 noch nicht mal ein Jahr alt, würde also passen.
    Ich werde da auch mal beim Verkäufer nachhaken.