Dann legen wir mal los:
Mit den Irmscher HighStar in 8 x 19 ET 38 mm müsstest Du bei 225/35 R19 ohne Fahrwerk noch nicht mal zum TÜV. Demzufolge ist Freigängigkeit und Radabdeckung gegeben. Ein Tieferlegungsfahrwerk ändert daran grundsätzlich nichts. Die Kombination wirst Du eingetragen bekommen.
Bei den Irmscher HeliStar in 8,5 x 20 ET 36 mm sieht das Ganze selbst mit 225/30 R20 (Mein Gott, wer will die denn montieren?) schon ganz anders aus.
Folgende Auflagen stehen reifenbezogen an: G01 K1a K1b K2b R70
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Ioder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereichabgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Folgende Auflagen stehen radbezogen an: A01 A12 A16 A19 A58 Flh NoS S01
A01 Abnahme beim TÜV
A12 Keine Schneeketten (egal)
A16 Klebegewichte (sowieso klar)
A19 nur schlauchlose Reifen (sowieso klar)
A58 kein Allradantrieb (betrifft uns nicht)
Flh zulässig am Fließheck (passt für Deinen)
NoS kein Schlechtwegepaket (kommt wegen FW-Planung nicht zur Anwendung)
S01 serienmäßige Befestigungsmittel (kein Problem)
Da Du auch die Helistar mit einem Fahrwerk kombinieren willst: Wenn bei Serienhöhe die Radabdeckung nicht gewährleistet ist, könnte bei einem Gewindefahrwerk auch die Freigängigkeit gefährdet sein.
Meine Empfehlung - wenn es mehr als 18 Zoll sein soll - geht ganz klar in Richtung der 19er.
Wenn es die 20er werden sollen: Besprich Dein Vorhaben unbedingt vorher mit dem Prüfer, der auch die Abnahme durchführen wird.
EDIT: 8,5 x 20 ET 40 mm sieht wesentlich einfacher aus. Wie Du das Gutachten zu interpretieren hast, habe ich Dir ja gezeigt.
EDIT2: ABE/Gutachten angehängt