Der Bericht der HU muß nicht mitgeführt werden. Ich habe meinen jedoch immer dabei.
Das Problem mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln ist, daß leider die Betriebserlaubnis dadurch erlischt und du auch im Falle eines unverschuldeten Unfalls haftbar gemacht werden kannst. Auch dein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr gegeben.
Argumentation ist hierbei, daß ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden darf. Hätte das Fahrzeug nicht verbotswidrig am Straßenverkehr teilgenommen (auch das abgestellte Fahrzeug in öffentlichem Raum, ist Teilnehmer am Straßenverkehr), hätte es den Unfall auch nicht gegeben. Gilt also auch, wenn die LED nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun hat. Durch die Zulassungsverpflichtung von Leuchtmitteln soll eine Gefährdung anderer ausgeschloßen werden. Man stelle sich vor, die Rückleuchten sind so hell, daß jemand geblendet wird und verunfallt.
Die LED Rückfahrscheinwerferbirnchen sollen auf der Rückfahrkamera flackern und so hell sein, daß das Bild überbelichtet wird. Ist das bei dir nicht der Fall?