Könntest du mir mal eine Quelle zukommen lassen, bzgl. der Mio-Strafen.
Ob es zwingend den Tatbestand der Sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung bedarf - ich weiß es nicht, würde aber sagen in diesem Fall nein,
wo wir uns wohl darauf verständigen können ist ein bestehender Mangel. Ob der laut Definition jetzt arglistig verschwiegen wurde oder nicht werden über kurz oder lang die Gerichte klären.
Aber lies dir doch auch mal diesen Fal durch:
Hier geht es NICHT mehr um §826.
"Ein Kraftfahrzeug eigne sich für seine gewöhnliche Verwendung grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt."
Und das ist durch das KBA in Frage gestellt.
Hier noch als Ergänzung dazu: Abgasskandal: Nachlieferung eines Nachfolgemodells möglich (rechtecheck.de)
Zumindest war der Chefetage bei Opel wohl zmindest seit 2017 klar, dass hier was nicht stimmt:
936068_1_DUH_3.pdf (schwaebische.de)
936066_1_DUH_1.pdf (schwaebische.de) Seite 18....