die originale Serienbereifung wird bei Opel mit der folgenden Größe (Lochkreis: 5 x 105) angegeben - welche kein Problem darstellt
Felgengröße: 7½ J x 18 ET 44L
Reifen 225/40 R 18 92W
die MAK HIGHLANDS
Nummer der Genehmigung: 49402
Felgengröße: 8 J x 19 ET 38
der ABE sind folgende Angaben zu entnehmen (Link ABE MAK Highlands HI Winterfelgen)
https://www.irmscher.com/media…_%20800_61_10_030_031.pdf
Fahrzeugtyp |
Betriebserlaubnis |
kW |
Reifen |
Auflagen zu Reifen |
Auflagen (Astra K; Kombilimousine; Schrägheck; Frontantrieb;) |
B-K |
e4*2007/46*0996*.. |
70 - 147 |
215/35R19 85W |
11A; 26P |
10B; 11B; 11G; 11H;12A; 51A; 71C; 71K;721; 725; 73C; 74A;74D; ADR |
11A) "... Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer..." (kennen wir ja)
26P) "Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeitder Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dembeigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Frage: Mit dem Serienfahrwerk sollte es ja hier keine weiteren Besonderheiten geben oder? Aber wie verhält es sich mit Sportfedern (bis max. 30/35mm tiefer)?
10B) "...mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen..." (überflüssig)
11G) "Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für dieSonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wirdgleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Frage: Eine dezente Tieferlegung mit Federn schwebt mir vor. Ist das überhaupt möglich ohne gesonderte Arbeiten an den Kotflügeln oder der Karosserie vorzunehmen?
Und wie verhält es sich mit der Bereifung bei 225/35/R19?
11H) "...Ersatzrad..." (hier überflüssig)
12A) "...Schneeketten..." (ebenfalls überflüssig)
51A) "...vorgeschriebene Reifenfülldruck... " (hier nicht relevant)
71C) "Auswuchten...an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte (logisch)
71K) "Auswuchten...an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte (auch logisch)
721) "...nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter vonaußen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einenVentilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise desVentilherstellers zu beachten.
725) "Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nurMetallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Frage: Kann jmd. Metallventile mit RDKS empfehlen?
73C) "...Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig." (versteht sich)
74A) "...nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden..."
Frage: Gibt es hier irgendetwas zu beachten?
74D) "...nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller..." (hab nix anderes vor)
ADR) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 276 mmbzw. 280 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Frage: welche Größe hat denn hier der Astra K 1.6 CDTi (118kW)?
Vergleich zu irmscher Highstar:
Nummer der ABE: 50149 // KBA 50149
Felgengröße: 8 J x 19 ET 38
Fahrzeug-Typ |
Betriebserlaubnis |
kW |
Reifen |
Reifenbezogene Auflagen und Hinweise |
Auflagen und Hinweise |
B-K |
e4*2007/46*0996*.. |
70-147 |
215/35R19 |
T85 |
A12 A14 A21A58 Car NoSS02 |
|
70-147 |
-//- |
225/35R19 |
A01 K2b T84 T88 |
-//- |
T85) "...Achslasten bis 1030 kg..."
A01) wie oben 11A) (Prüfer)
K2b) "Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.
T84) "Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg..."
T88) "Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg..."
A12) wie oben 112A) (Schneeketten)
A14) wie oben 71C) + 71K) (Klebegewichte + Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel)
A21) "...nur schlauchlose Reifen zulässig..." sonst wie oben 725) (Vmax = 220km/h - hier sind Metallschraubventile erforderlich)
A58) "...Allradantrieb..." (hinfällig weil nicht vorhanden)
Car) (hier überflüssig)
NoS) "Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17). (hier auch überflüssig)
S02) wohl wie oben 74A) + 74AD) "...Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel..."
Eigentlich ist ja hier die ABE von irmscher sehr gut und etwas besser gestaltet als die von MAK.
Kurz und knapp:
Gern würde ich diese MAK Felgen mit einer 225er Bereifung sowie Sport Federn (bis max. 30/35mm tiefer) nutzen.
Die ET verringert sich um 6.
Die Reifenbreite (225er) ist identisch der Originalbereifung von Opel.
Wer hat hier vlt. sogar auch den Astra K CDTi 118 kW und kann mir weiter helfen?
Gibt es ungefähre Richtwerte bzgl. der anschließenden Abnahme?
Vielen Dank euch.