Beiträge von frankenfurter

    Hallo Frank,herzlich willkommen hier im Forum.

    • Füll doch bitte Deine Signatur etwas mit Fahrzeugdaten aus, dann weiss man worüber man redet ...
    • Seit wann läuft Deine Werksgarantie (also EZ)?
      Wenn ich allerdings richtig verstanden habe, dann hast Du den Wagen gebraucht gekauft. Wie lang ist das her, von Privat oder vom Händler? Wenn Händler, dann muss der Dir ja Gewährleistung geben.
    • Was steht in Deiner sog. Garantieverlängerung über Beleuchtung, elektronische Bauteile usw.? Da gab es mal Zeiten in denen die SWs ausgeschlossen waren, aber auch Zeiten in denen sie enthalten waren. Wobei nochmals: Bei Gebrauchtkauf greift -in Abhängigkeit wie weit das zurückliegt- erst mal Dein Recht gegenüber dem gewerblichen Verkäufer.
    • Wie lautet bitte die konkrete Fehlermeldung? Du schreibst oben "Das Steuergerät ist ja defekt, und nicht die LED Leiste", woher kommt diese Erkenntnis?

    Gruß Uwe

    Hallo Uwe,
    ich hab einen Astra K 1.4 150 PS Benziner (Bj 02/2018)
    Ich habe den vom Händler als Jahreswagen am 03.11.2019 gekauft.
    Bevor ich einstieg, meinte der Händler, ich könnte, solange die zweijährige Garantie läuft, eine, bis zu 3 Jahre, verlängerte Vollgarantie mitkaufen.
    Kostete ca. 470€.
    Was ich auch tat.
    Die Garantie ist ab 60t km dann mit 10% Selbstbehalt behaftet. etc.
    Ich gehe also davon aus, daß das ein Garantiefall ist.


    Zum Schluss kam ich, nachdem ja die Lichter leuchten, das Kuvenlicht aber nicht mehr funktioniert. (Der Fehler, die Höheneinstellung ist defekt).
    Ich hab mich jetzt mal bei einem Fachkundigen erkundigt, der meinte, das auf der Achse ein Sensor ist, der die Höhe misst, und der ist defekt, nicht aber das Licht.
    Nichtsdestotrotz rufe ich morgen meine Fachwerkstatt des Vertrauens ans, und werde einen Termin vereinbaren.


    Vielen Dank für die zahlreichen Infos !


    Liebe Grüße
    Frank

    Also 2 Jahre hat der Wagen ja "ab Werk" die Herstellergarantie. Die deckt dann auch noch die Scheinwerfer mit ab ja.


    Alles andere sind nachher juristische Spitzfindigkeiten. Per Gesetz hast du keine Garantie, sondern eine Gewährleistung. Gewährleistung aber geht immer vom Grundsatz "Mangelfrei bei Übergabe" aus und hat nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Heißt der Fehler muss von Anfang an vorhanden gewesen sein, hat sich aber jetzt erst gezeigt und Du als Kunde wärst in der Beweispflicht dies zu belegen.


    Garantie hingegen ist grundsätzlich zunächst mal eine freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller, die dafür aber widerrum alle möglichen Dinge ausschließen kann wie eben beispielsweise die Scheinwerfer. Wenn dein Wagen noch unter die Herstellergarantie fällt sehe ich da keine Probleme, die wurden bei meinem ja auch auf Garantie getauscht laut Vorbesitzer. Wenn das nicht mehr der Fall ist müsstest du mal in die Garantieunterlagen schauen, so wie ich inzwischen gelernt habe gibt es bei Opel ja durchaus auch verschiedene Garantiepakete nach Ablauf der Herstellergarantie.

    Hi,
    vielen Dank für die Info.
    2,5 Jahre ist echt schwach. Das Steuergerät ist ja defekt, und nicht die LED Leiste.
    Bin gespannt, was mein Händler noch machen kann.

    Also die CarGarantie, die üblicherweise als Anschlussgarantie von Opel vertrieben wird, deckt die Scheinwerfer nicht ab. Böse Zungen hab ich schon munkeln hören das die alles abdeckt was ohnehin nie kaputt geht. Ich hab bei meinem K ST vom Vorbesitzer dieselbe mitbekommen, da er sie abgeschlossen hatte. Die Scheinwefer, so ehrlich war er auf jeden Fall, wurden auch mal erneuert. Das allerdings im Rahmen der regulären Herstellergarantie.
    Für mich heißt es daher nun hoffen das sie keine weiteren Probleme mehr machen werden. In deinem Fall bist du wohl leider auf die Kulanz von Opel angewiesen. :(

    Hi,
    vielen Dank für die Antwort.
    Aber wenn einen Jahreswagen mit Garantie und Verlängerung gleich beim Kauf zahle, und das Jahr noch nicht einmal ein Jahr bei mir steht, dann gilt doch die Normgarantie für elektr. Teile, oder nicht ?
    Lt. Kosumentenschutzgesetzt müßte die Elektronik also ein Jahr grantiert werden. Hmm.
    Mal meine FOH kontaktieren.