Ich werde mir definitiv auch erst das ok meiner RS (DEVK) einholen. Mich wundert gerade der hohe Restwert bzw. Schadenersatz. Ich habe für meinen 1.6er Bj. 2018 bei 14.700km gerade mal 17.800€ als Jahrewagen bezahlt. Aktuell hat er 107.000 runter. Da würde micht echt interessieren was die Anwälte da raus holen. Abgeben ist für mich auch keine Option. Ein anderes adäquates Auto was einen 1.3t Wohnanhänger zieht und mit meinem Führerschein zusammen passt werde ich mir auf kurz oder lang bei den Preisen nicht leisten können.
Sofern der Anspruch dem Grunde nach besteht, solltest du ggf. prüfen, ob du die Kiste vll nicht doch zurückgibst. Denn einen besseren Preis wirst du nicht mehr bekommen und wie hoch der kleine Schadensersatz ausfällt... Außerdem vll eine sinnvoller Position für einen möglichen Vergleich. Opel wird sich bestimmt nicht den Hof vollstellen mit unseren schummel Astras.
Ob es sich für einen lohnt, müsste nach Feststellung der Nutzungsentschädigung, welche vom damaligen Kaufpreis abzuziehen ist, geprüft werden. Diese berechnet sich bei Gebrauchten wie folgt:
Kaufpreis*gefahrene Kilometer / Gesamtlaufzeit-Tachostand bei Kauf
Die Gesamtlaufzeit ist höchst umstritten, jedoch von 150.000 bis 350.000 km ausgehen... m.E. ist 250.000 ein fairer Wert für den modernen Diesel.