Nachfolgend, was mein Anwalt zum zweiten Schreiben mir geschickt hat:
Bitte nur als unverbindliche Info betrachten. Ich kann für nichts garantieren!
Sehr geehrter Herr Xxxx,
aufgrund dieses Schreibens ändert sich zunächst nichts. Weder das KBA noch Opel können kurzfristig Ihr Fahrzeug stilllegen lassen, dies bleibt der örtlichen Zulassungsbehörde vorbehalten.
Erfahrungsgemäß folgt Schreiben wie diesen mit einigem zeitlichen Abstand eine letztmalige Aufforderung samt Fristsetzung, nach Verstreichenlassen welcher dann das KBA die örtliche Zulassungsbehörde informieren würde.
Erst diese könnte dann unter Androhung der Stilllegung des Fahrzeugs den Nachweis der Durchführung des Updates fordern. Hierfür würde diese dann erfahrungsgemäß wiederum nochmals eine Frist von 2 bis 3 Wochen setzen.
Kontaktieren Sie uns falls weitere Aufforderungsschreiben eingehen sollten und senden Sie uns eine Kopie zu.
Im Ergebnis jedenfalls: Eine Stilllegung ist aktuell nicht zu befürchten.
Nicht selten dauert es nach Schreiben wie diesen nochmal wieder einige Monate oder bis über ein Jahr, bis tatsächlich die örtliche Zulassungsbehörde mit der Stilllegung droht.
In letzter Konsequenz wird jedoch ein Softwareupdate erforderlich sein, um die Stilllegung abzuwenden. Dieses lässt sich jedoch vorerst weiter hinauszögern, was wir angesichts der durchaus plausiblen Folgeprobleme eines Updates grundsätzlich empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen