Das wird das Gericht klären! Wenn es eine Wartungsintervallanzeige gibt, dann muss man sich auch darauf verlassen können. Das war ein Neuwagen!
Davon abgesehen, ein Ölwechsel hätte den Schaden nicht verhindert.
ganz deiner meinung. aber wenn du eine defekte serviceintervallanzeige beim kauf oder in der garantiezeit bemerkt hast,hättest du die im rahmen der garantie/gewährleistung reparieren lassen müssen/können.das entbindet dich aber nicht von deinen sorgfaltspflichten,dich aus anderen quellen über deine serviceintervalle zu informieren.
ich bin auch der meinung,den prozess hättest du dir sparen können. es waren deine versäumnisse,das ein service fehlt. und da gibt es auch nichts zu diskutieren. gericht hin oder her. selber schuld.
nicht missverstehen ... das ist meine meinung. ist nicht böse gemeint.