Es gibt den K auch ohne LWB und dann dürfen keine 225er auf Serienfelgen gefahren werden.
Richtig (bei mir leider auch...). Zu erkennen ist dies übrigens unter Zuhilfenahme des hier viel angefragten CoC. Sind dort ausschließlich die 15 und 16 Zoll Felgen mit max 205 Reifen aufgelistet, kann man davon ausgehen, dass keine LEB/LWB verbaut sind und es zu dem vom TE geschilderten Problem kommen KANN.
Zubehörfelgen mit anderer ET oder Spurverbreiterungen sollten aber vielleicht funktionieren - würde ich Rücksprache mit dem TÜV halten damit nicht hohe kosten durch fehlkäufe entstehen.
Das wäre der Königsweg gewesen. Am Besten gleich mit dem Hinweis auf die werksseitig nicht verbauten LEB/LWB und ob man im E-Fall Zubehör LEB/LWB in Kombination mit Fahrwerk und Felgen eingetragen bekommt.
Jedoch kann einem da der TÜV-Mensch unter Umständen auch nicht viel im Vorfeld sagen, wenn das Thema Zubehörfelgen + Tieferlegung in Kombination heißt. Jedes Teil (Felge und Fahrwerk) hat eine entsprechende Einzelgenehmigung. Ob die Kombination passt oder ob LEB/LWB zwingend erforderlich sind, ist wohl erst im eingebauten Zustand zu erkennen. Übrigens hätte der Verschränkungstest beim TÜV im Falle des TEs hier wohl eigentlich für Klarheit sorgen müssen (meine Meinung).
Meine Lösungsansätze für das Problem des TEs wären:
1) Kann man die Radhausschale bearbeiten (Heißluftfön) um ausreichende Freigängigkeit herzustellen? Wenn nein:
2) Zum TÜV fahren und folgendes klären:
a) Kann ich Zubehör LEB/LWB legal nachrüsten? Wenn nein:
b) Kann ich eine andere (schmalere) Reifenbreite legal fahren und ggf. in Kombination mit 1) die Freigängigkeit herstellen? Wenn nein:
c) Könnte ein anderes Fahrwerk (ggf. Gewindefahrwerk mit verstellbarer Höhe) oder andere Felgen mit anderer ET oder Zulassung eines schmaleren Reifens das Problem lösen