Beiträge von Klaus-Baerbel

    Aktuell bin ich mir jedoch noch unschlüssig ob ich bei Erfolg Schadensersatz will oder den Hobel gegen bares abtrette.

    Das ist in der Tat eine gute Frage, die ich mir auch stelle. Nach der Auskunft eines Anwalts muss man sich schon am Anfang entscheiden, ob man den "großen" oder "kleinen" Schadensersatz erstreiten möchte. Letzteres würde lt. Auskunft bedeuten, dass man den Wertverlust des Fahrzeugs durch den Dieselskandal schlüssig in Euro und Cent darlegen müsse- und dafür würde das Gericht wohl einen Gutachter bestellen. Durch die momentan hohen Gebrauchtwagenpreise sei dies aber (in eigenen Worten ausgedrückt).


    Die Möhre zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz erstattet zu bekommen klingt erstmal verlockend. Allerdings bekommt man fürs dieses Geld z. Zt. keinen vergleichbaren Wagen, auch unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung meines jetzigen Astra: Für einen ähnlich großen und vergleichbar motorisierten Kombi, 4 Jahre, 80 tkm und ner sinnvollen Ausstattung wären 14.000 EUR aufwärts fällig- die Auswahl wäre da eher bescheiden. Das größte Angebot in diesem Segment besteht aus -trommelwirbel- Astras. Sprich: Ich würde 4-5000 EUR (zuzüglich der Kosten, die bei einem PKW- Kauf anfallen, einen neuen Winterreifensatz und anderer Kleinigkeiten) drauflegen, und das ohne Gewissheit, anschließend für die nächsten Jahre "Ruhe" zu haben. Dieses Geld könnte ich ebenso in eine eventuelle Motorenreparatur stecken.


    Doof, denn im Großen und Ganzen bin ich zufrieden mit der Kiste...

    Moinsen Astrafahrer!


    auch bei mir kam am Samstag Post von Opel. Direkt heute habe ich Kontakt mit einem Kieler Anwalt aufgenommen, der wohl recht viel Erfahrung mit "Schummeldieseln" hat. Als Ersteinschätzung hat er mir gute Chancen vorhergesagt, für meinen 2018er mit 110 PS, für den ich knapp 12.000,- € gezahlt habe, noch ca. 9800,- zurückzubekommen. Oder halt Schadensersatz. Stand heute weiß ich nicht, wie ich verfahren soll, erstmal etwas auf Zeit spielen. Wenn das Update draufgespielt wird, dann so spät wie möglich.


    Übrigens: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wird nach der Aussage des Anwalts höchstwahrscheinlich greifen- das ist dann mit das Erste, was geklärt wird.


    VG aus Holstein