Definitiv ausdrucken und dabeihaben. Eventuell sogar die notwendige Zeile markieren und vorne die Seitenzahl notieren.
Falls du nämlich einen TÜV Prüfer hast, der warum auch immer schlecht gelaunt ist und der das nicht gleich findet und kein Bock zum suchen hat könnte der dir einen Mangel rein drücken.
(Wurde mir so von meiner Werkstatt empfohlen. Haben die schon erlebt!)
Stell mir aber auch gerade das Gesicht eines Beamten vor falls der wirklich sehen sollte, dass in den Scheinwerfern nachgerüstet LED Lampen drinne sind und die ABG sehen, will du ihn auf die Seite von Philips verweist…. 😂
Und im übrigen kann die ABG nicht einfach so von der Philipps Seite abgerufen werden, sondern nur nach Validierung der LEDs