Beiträge von ChrisG

    Es gibt von Philips ein Fehlcharge ohne Dichtung. ich hatte das mit Philips geregelt und von denen dann korrekte Adapter bekommen.

    In der Zwischenzeit kann man die Löcher ja mit Gaffertape schließen.

    Ist ja witzig. Ich habe damals auch welche ohne Dichtring bekommen und mich an Philips gewendet. Ich erhielt als Antwort lediglich ein „können wir nichts machen wende dich an den Verkäufer der soll die richtigen schicken“. Ich habe dann einfach Dichtungen für Benzin Rasenmäher gekauft also da wo die Zuleitung durchgehen und habe diese verbaut…..

    Technisch gehen ist vielleicht möglich. Aber Zulassung ist dann nicht gültig. Die Zulassung ist nur gültig mit dem Zubehör, was Philips für dein Fahrzeug vorschreibt.

    Pinguin666

    Also laute Lüftergeräusche kann ich nicht bestätigen. Bei denen, die es haben, würde ich auch mal kontrollieren, ob da nicht irgendein Kabel zu nah am Lüfter liegt, so dass der dort die ganze Zeit anschlägt. Etwas fleckige Ausleuchtung ist schon da. Aber eigentlich nicht störend.

    Die Problematik im Winter ist die selbe wie bei allen Scheinwerfer mit LED. Frost dürfte nicht allzu viel ausmachen. Wenn der Motor warm ist, sollte dort genug Wärme vorhanden sein, das es nicht gefriert. Bei Schneefall hat man allerdings wirklich das Problem, dass die Scheinwerfer sich dann zu setzen. Allerdings tritt auch bei normalen Leuchtmitteln das Problem mit dem zusetzen bei starkem Schneefall auf.

    Ganz einfach weil so eigentlich nur Käufer der originalen Philips Produkte an die ABG gelangen. Wen die einfach so downloadbar wären könnte jeder mit billig LED die AGB vorzeigen. Wirst wohl bei einer Kontrolle eher weniger die Dinger vor Ort ausbauen müssen. Und selbst wenn. Wenn das Plagiate sind die 1zu1 so aussehen wie das Original wird wohl keiner feststellen können wen wer mit unsicheren Leuchtmitteln unterwegs ist….

    Wir können es nur hoffen ansonsten bleibt es rechtlich mehr als unsicher


    Ps: wenn ich raten müsste, hat Philips das ganze verbockt und der Prüfanstalt die falschen Scheinwerfer vorgelegt. Wenn es nämlich nur ein Versäumnis der Prüfanstalt gewesen wäre, die 11834 auch in das Gutachten einzutragen hätten wir ,denke ich mal, schon viel schneller, eine geänderte ABE gehabt. Mal sehen, ob sich im neuen Gutachten die Nummer änder oder zusätzlich eingetragen wird. Und vor allem, was auf dem Deckblatt geändert wird. Dort muss ja ein Änderungsgrund angegeben werden.