Habe mir das mal angesehen. Da ich den Karton noch habe, habe ich gleich noch mal direkt von Philips die ABG bezogen. In der von Philips ist weiterhin die 11835 drinne. Des weiteren ist die PDF von Philips nur 4MB groß, die geänderte 16,3MB. Auch ist die Qualität in der geänderten trotzdem stark eingeschränkt. Es wurde die PDF auch mit einem anderen PDF Printer erzeugt. Ich gehe davon aus, dass solange von Philips keine offizielle Info kommt die AGB mit der 11834 eine dreiste Fälschung ist.
Achtung, ich vermute, dass die Strafe höher ausfällt, eine gefälschte ABG vorzuweisen, als wenn man keine ABG passend zum Scheinwerfer hat.
Anbei zwei Vergleichsbilder. Ich denke auch am Original Dateinamen beim Druck sollte man unschwer erkennen können, dass es sich zu 99 % um eine Fälschung handelt. Links ist immer dass meiner Meinung nach gefälschte Dokument und rechts das Dokument welches man bei Philips nach Verifizierung herunterladen kann.
Ich würde vorschlagen, den Link zum Downloadportal auch erst mal zu löschen, bis die Sache geklärt ist.