Im COC ist nur die Standard-Anhängelast gebremst 1350 kg vermerkt.
Der alte Schein liegt mir nur in Kopie vor, da ist ein Eintrag drin unter O.1 und zwar 1350.
Da ist die max. Anhängelast wie sie im COC steht und auch überall in den techn. Daten.
Unter den Bemerkungen / Ausnahmen (Feld 22) wurde eingetragen:
* O.1: 1450 bis 8% Steig.
*techn. zul. Ges.-Masse d. Zugkomb. 3150 bis 8 % Steig.
*techn. zul. Ges.-Masse d. Zugkomb. 3150 bis 12 % Steig.
S1: max. S-Pl.
*ww.AHK lt. EGTG*
Nun gehe ich nächste Woche mit dem Kaufvertrag, dem COC , den Zulassungsbescheinigungen etc. zur Zulassungsstelle und möchte den Wagen auf mich zulassen.
Es sind da Ausnahmen im alten KFz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragen von denen ich nicht sagen kann aufgrund welches techn. Dokuments dies geschah.
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Zulassungsstelle diese Einträge aufgrund des alten Kfz-Scheins macht, die wollen mit Sicherheit irgendein Dokument aufgrund dessen die
Eintragung erfolgen kann, ein Gutachten des Fzg-Herstellers, eine Tüv-Abnahme o.ä.
Und jetzt frage ich ich, aufgrund welches Dokuments wurde die Ausnahme mit den 8% eingetragen und wie komme ich an dieses Dokument?
Ich hoffe ich habe es verständlich erklärt.
Gruss