Stimmt, der §36 ist da sogar noch näher dran (wenn man mal verstanden hat dass mit "Radeinbauten" Radkappen gemeint sind).
Aber auch da ist das wieder alles sehr schwammig und auslegungsfähig formuliert .. immerhin wenn das jemand von der Rennleitung eng auslegt werden nur 5€ Verwarnungsgeld fällig, Ich bin mir sicher dass die Wenigsten da überhaupt ein Problembewusstsein haben, also mit Absicht da was falsch machen.
Im Übrigen finde ich die Argumentation auch schwierig, wenn ich mir da mal so die klassiche Alufelge mit fünf Speichen so anschaue ...Aber jetzt mach ich Schluß mit dem OffTopic, der Threadersteller will ja alles richtig machen und seine Radkappen verschönert verwenden.
Gruß Uwe
Soviel zum Thema hervorstehende Radmuttern. Hier könnte man argumentieren, dass der Felgenrand breiter ist, als die Radmuttern herausstehen. Sowas ist bei den Lkw übrigens Standard, sofern nicht die teuren Radmutternschutzringe verbaut sind.
Falls noch keiner weiß, was diese gelben Pfeile sind: So soll man schnell auf den ersten Blick erkennen, ob sich evtl. einzelne Muttern gelöst haben. Ich kann da gern näher drauf eingehen, aber das wird jetzt zu viel OT.