Beiträge von Linus

    Nein das war überhaupt nicht der Fall.

    Sie haben auch niemanden geblendet.

    Wie gesagt der Prüfer sagte ja sogar selber das ich die LED's wieder einsetzen sollte.

    Hallo Thor ,


    Ist ja richtig was Du schreibst.

    Die Rede war allerdings von den Rückfahrscheinwerfern. Die Kennzeichenleuchten habe ich allerdings auch durch LED ersetzt. Hat den Prüfer nicht interessiert.

    Gruß

    Linus

    Hallo Wolfgang,

    war bem FOH . Zündschloss ist Gott sei Dank noch in Ordnung. Wahrscheinlich bei der Diagnose des Prüfers nur mal übergesprungen und ist nicht kpl. eingerastet (kann ja mal passieren ). Und als er es mir zeigen wollte wollte er sich keine Blöße geben und hat es mit Gewalt probiert.


    Jetzt noch mal zu den Rückfahrleuchten.

    Die LED's durften bei der Prüfung nicht eingesetzt sein weil die ECR-Zulassung von den Scheinwerfern dann angeblich nicht mehr gegeben sei.In der Strassenverkehrsordnung steht zu Rückfahrscheinwerfern nur das sie funktionieren müssen, weisses Licht haben müssen und nicht blenden dürfen.

    Nach dem ich die Birnen ausgetauscht habe sagte ich zu dem Prüfer nur das man denn auch genau so gut Kerzen einsetzen könnte . Er sagte das ist so und empfahl mir sie nach der Prüfung wieder auszutauschen weil die LED's eindeutig besser sind. Ich soll die Original Birnen im Handschuhfach lassen damit ich sie falls ich es zur nächsten Prüfung vergessen sollte , gleich beim Tüv wieder austauschen kann.

    In dem TÜV Bericht stand das das Fahrzeug ursprünglich mit unzulässigen Leuchtmitteln in den Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet war der Mangel aber vor Ort behoben wurde.

    Das heißt für mich jetzt aber wenn ich mit den LED's in eine genauere Verkehrskontrolle komme oder evtl. einen Unfall

    habe könnte ich damit auf die Nase fallen.

    Entschuldigung ich habe das ganze hier nur geschrieben weil ich mich total verarscht gefühlt habe zumal ich mit den LED's in den Rückfahrscheinwerfen schon 2 Mal ohne Probleme durch den TÜV gekommen bin.


    Gruß

    Linus

    Hallo Wolfgang,

    danke für den Tip werde ich machen.


    skwal, er muss prüfen ob das Lenkrad bei eingesteckten Zündschlüssel frei läuft. Das Lenkradschloss darf auf keinen

    Fall einrasten.

    Aber er muss bestimmt nicht prüfen mit wieviel Kraft er das Lenkrad bei eingerastetem Zündschloss weiterdrehen kann.  

    Hallo war gestern mit meinem Astra 1,6 cdti beim TÜV .

    200 000 KM , keine Mängel beanstandet.

    Nur auf 2 Sachen hat mich der Prüfer aufmerksam gemacht . Ich musste meine LED Birnen vom Rückfahrscheinwerfer vor Ort gegen Original Birnen

    tauschen , später könnte ich sie ja wieder einbauen. Obwohl 2 Mal bin schon mit diesen LED' s durch den TÜV gekommen.

    Als zweites das Lenkrad ließe sich bei eingerasteten Zünkschloss drehen. Als er es mir beim erstem Mal vorführen wollte ging es nicht bei seinem 2. Versuch drehte er mit aller Kraft dabei sprang das Lenkrad langsam von Zahn zu Zahn weiter und ich dachte der Prüfer würde mein Zündschloss aus-einander brechen.Ist so eine Prüfung normal ?

    Gruß

    Linus

    Hallo, mein Astra hat jetzt ca. 155000 KM auf dem Tacho immer noch erste Steuerkette und am Kettenspanner wurde auch noch nichts gemacht (Baujahr 2015), Auto Astra K 1,6cdti 136 Ps geht jedes Jahr im November (also wenn es kalt ist zur Inspektion).

    Bei Kälte klackerten die Hydrostoessel immer und die Steuerkette rasselte. Habe letztes Jahr das erste mal nach dem Ölwechsel Liqui Moly Hydrostössel Additiv eingefüllt und dieses Jahr wieder.


    Das Klackern der Ventile und rasseln der Steuerkette ist danach so gut wie Null. Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen.


    Gruß

    Linus